Mülheim. Im Mülheimer Sport gelten ab dem neuen Jahr verbesserte Förderrichtlinien. Diese kommen vor allem dem Nachwuchssport zu Gute.
Ab dem 1. Januar gelten neue Förderrichtlinien im Mülheimer Sport. Das hat der Sportausschuss am Montag einstimmig beschlossen. Damit wird vor allem die Jugendarbeit weiter gestärkt.
Gegenüber den alten Richtlinien von 2005 fallen die Übungsleiterbeihilfen zu Gunsten der Jugendbeihilfe weg. „Bisher sagte es nicht viel über die Quantität aus und machte keinen Unterschied, ob der Übungsleiter einmal in der Woche tätig war oder jeden Tag drei Stunden“, erklärt die Leiterin des Mülheimer Sportservice, Martina Ellerwald.
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Die Jugendbeihilfe wird Vereinen für jedes Mitglied bis zum vollendeten 26. Lebensjahr gewährt. Bislang galten nur Sportlerinnen und Sportler bis 18 Jahre. Damit nähert sich Mülheim der Übungsleiterbehilfe des Landessportbundes an, bei der die jugendlichen Vereinsmitglieder bis 26 Jahre mit einem höheren Faktor gewichtet werden als die Erwachsenen.
Staffelung nach prozentualem Anteil Jugendlicher an der Gesamtmitgliederzahl
Ähnlich sehen es fortan auch die neu beschlossenen Regelungen für den Mülheimer Sport vor: Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem prozentualen Anteil Jugendlicher an der Gesamtmitgliederzahl und ist gestaffelt von unter 30 Prozent bis über 50 Prozent. „Diese Vereine bekommen ja weniger Einnahmen durch die Mitgliedsbeiträge, weil Erwachsene mehr bezahlen“, begründet Martina Ellerwald diese Richtlinie.
In einem breiten Beteiligungsverfahren konnten ausgewählte Vereine verschiedener Größen ihre Ideen einbringen. „Es war der eindeutige Tenor, dass die neuen Regelungen in die richtige Richtung gehen“, so Ellerwald.
Stiftung stockt ihren Zuschuss für 2022 um 50.000 Euro auf
Finanziert werden die bisherigen Jugend- und Übungsleiterbeihilfen aus Mitteln der Leonhard-Stinnes-Stiftung. Für 2022 wird die Stiftung – das hat sie bereits bewilligt – den Zuschuss von 120.000 auf 170.000 Euro erhöhen. Der Ansatz der Jugendbeihilfe wird auf 160.000 Euro erhöht. Mit den übrigen 10.000 Euro sollen innovative Projekte gefördert werden. „Da müssen wir selbst erst einmal Erfahrungen sammeln, was dort für Anträge gestellt werden“, sagt die MSS-Leiterin. Es geht vor allem um das gezielte Verbessern von sportlichen Strukturen, um gesundheitliche Prävention und auch den Bereich Integration.
Wichtig ist, dass alle Vereine die Vereinbarung mit der Stadt unterschreiben, dass sie sich verpflichten, einschlägig vorbestrafte Personen von der Mitarbeit auszuschließen. „Zuletzt war es nur noch ein Verein, der keine Beihilfen bekommen hat, weil er die Vereinbarung nicht unterschrieben hat“, berichtete Ellerwald im Ausschuss. Zu Beginn des Jahres waren es noch vier.