Region. Tennis-Einzel an der frischen Luft waren zuletzt noch erlaubt. Die neue Corona-Schutzverordnung verbietet das ab Mittwoch ausdrücklich.

Die Tennisspieler dürfen in Nordrhein-Westfalen ab Mittwoch nicht mehr ihre Schläger auf den Anlagen schwingen. Nachdem es trotz der Corona-Schutzverordnung zumindest noch möglich war, draußen zu zweit zu spielen, kommt es nun bis mindestens 10. Januar zum kompletten Aus im Tennissport.

In einer Mitteilung des Landes heißt es, dass der Freizeit- und Amateursportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen während des Lockdowns ab Mittwoch unzulässig sei.

Corona-Regeln: Tennis als Individualsport ist ausdrücklich erwähnt

Und dieses Mal wird der Tennissport explizit erwähnt, nachdem es in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten bei der Interpretation der Verordnungen gekommen war: „Das gilt auch für Individualsportarten in Sporteinrichtungen/-vereinen, wie Tennis oder Golf“.

Die NRW-Vereine sind dazu angehalten, auch ihre Außenanlagen zu schließen. Bis zuletzt hatten zumindest einige Tennisvereine in Mülheim ihren Mitgliedern die Möglichkeit gegeben, zumindest im Einzel auf den Außenplätzen gegeneinander antreten zu können.

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