Bochum. Nach der schlimmen Gewaltattacke im Bochumer Fanblock beim Spiel des VfL in Bielefeld am 3. Mai 2008 müssen sich seit Freitag eine 22-jährige Bochumerin, ein 19-jähriger Bochumer sowie ein 21-Jähriger aus Werl vor dem Bielefelder Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Die drei sollen in wechselnder Tatbeteiligung einen Bielefelder Ordner (35) so massiv verletzt haben, dass dieser mit schweren Kopfverletzungen bewusstlos aus dem Block getragen werden musste. Er erlitt Brüche des Jochbeins, des Unterkiefers und einer Augenhöhle sowie Blutungen unter der Hirnhaut. „Er ist ein Wrack, vor allem psychisch”, sagte sein Anwalt Dr. Holger Rostek der WAZ.

Rauchbombe gezündet

Laut Gericht sollen die Angeklagten am Tattag „gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der Bochumer Ultrabewegung” den VfL zu seinem Auswärtsspiel bei der Arminia begleitet haben. Unmittelbar vor dem Anstoß um 15.30 Uhr soll der Werler im Gäststehblock eine Rauchbombe gezündet haben. Als ein Ordner daraufhin in den Block gegangen sei, um die Rauchbombe zu löschen und den Täter festzustellen, soll er nach einem Disput von dem jetzt angeklagten 19-Jährigen aus Bochum mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden sein. Die 22-jährige Bochumerin, eine angehende Anwalts- und Notarfachangestellte, soll dann von einem Wellenbrecher herunter mit den Füßen voran in Richtung des Ordners gesprungen sein, um dem 19-Jährigen zu helfen. Dabei soll sie den Ordner zu Boden gerissen haben. Der Werler soll dann auf das wehrlose Opfer eingetreten haben.

Höhnische Sprüche

Als der Bewusstlose von Kollegen aus dem Block getragen wurde, hatten einige Zuschauer in dem Stehblock - zum Entsetzen aller Unbeteiligten - noch höhnische Sprüche hinterhergerufen. Bis heute leidet das Opfer unter den Folgen der Gewaltattacke.

Viele Zeugen

Das Gericht hat Termine bis 18. Mai angesetzt. Mit über 20 Zeugen und Videobeweisen. Zumindest die Bochumerin hat bereits ein jahrelanges bundesweites Stadionverbot erhalten.

Geständnisse

Wie Gerichtssprecher Guiskard Eisenberg sagte, hätten die Bochumerin und der Bochumer die Vorwürfe teilweise zugegeben. Der 19-Jährige will dem Ordner eine Ohrfeige gegeben haben, nachdem er von diesem bedroht worden sei. Auch die Frau habe den Sprung vom Wellenbrecher in Richtung des Ordners im Grunde zugegeben. Sie sei stark alkoholisiert gewesen. Beide hätten um Entschuldigung gebeten. Der Angeklagte aus Werl schwieg zunächst, gab dann aber nach belastenden Zeugenaussagen doch einen Tritt gegen den Kopf zu. Am ersten Prozesstag wertete die III. Jugendstrafkammer außerdem Videobeweise der Polizei aus und hörte vier Zeugen aus Bochum. Im Falle einer Verurteilung könnten auch massive Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen auf die Angeklagten zukommen. Der Anwalt des Ordners bereitet gegen sie - und die Arminia als Veranstalter - eine Klage über 100000 Euro vor.

Strafen des DFB

Nach dem Spiel hatte der DFB für beide Vereine insgesamt 50 000 € Geldstrafe verhängt. Davon sollen 30 000 € an das Opfer geflossen sein. Außerdem musste der VfL zur Strafe sein letztes Heimspiel der damaligen Saison gegen Rostock vor leerer Fankurve (Osttribüne) austragen.

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