Bochum. Wie erwartet hat der VfL Bochum die Lizenz für die nächste Saison für 1. und 2. Liga bekommen. Der Verein muss allerdings Auflagen erfüllen.

Überraschend kam diese Nachricht nicht. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat am Mittwoch erste Entscheidungen im Lizenzierungsverfahren der Bundesliga und 2. Bundesliga für die kommende Saison 2022/23 getroffen und bekanntgegeben. Alle 47 Bewerber haben die Spielberechtigung bekommen, damit auch der VfL Bochum. Einige Clubs, auch der VfL Bochum, haben in der kommenden Saison allerdings Auflagen zu erfüllen. Bedingungen wurden keinem Bewerber gestellt.

Gemäß der DFL-Lizenzierungsordnung wurden zahlreiche Kriterien überprüft. Es geht beim Lizenzierungsverfahren um finanzielle, sportliche, rechtliche, personell-administrative, infrastrukturelle und medientechnische Kriterien. Die DFL kann den Bewerbern dazu Bedingungen und/oder Auflagen erteilen.

„Eine Bedingung regelt“, so heißt es in der entsprechenden Mitteilung der DFL, „dass bestimmte Vorgaben zu einem festgelegten Zeitpunkt vor der neuen Spielzeit erfüllt sein müssen, damit – vorbehaltlich der Erfüllung aller anderen Kriterien – eine Lizenz für die kommende Spielzeit überhaupt erteilt werden kann.“

Corona sorgt weiter für Unsicherheiten

Bei einer Auflage hingegen werde festgelegt, „welche Vorgaben nach erteilter Lizenz während der Spielzeit eingehalten werden müssen“.

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„Vor dem Hintergrund der aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin bestehenden wirtschaftlichen Unsicherheiten“, heiß es in der Mitteilung weiter, „werden im Lizenzierungsverfahren mit Blick auf die finanziellen Kriterien und damit die Liquidität zur Saison 2022/23 Bedingungen durch Auflagen ersetzt, die bis zum 15. September 2022 zu erfüllen sind. Sollte es einem Club nicht gelingen, innerhalb der Frist die Liquiditätslücke zu schließen, erfolgt ein Punktabzug von sechs Punkten mit sofortiger Wirkung in der Spielzeit 2022/23.“

Zu den Auflagen, die der VfL erfüllen muss, gehört zum Beispiel bis zum 1. August 2022 für das Talentwerk eine neue Sportlicher Leitung als Nachfolger/in für Alexander Richter einzustellen.

Zudem darf sich das aufgrund von Auswirkungen der Corona-Pandemie negative Eigenkapital, das heißt die Schulden, im Zeitraum vom 31. Dezember 2021 bis zum 31. Dezember 2022 nicht wesentlich verschlechtern. Wobei der VfL, so teilt es der Club mit, „bereits mit Blick aufs Jahresende 2022 mit einem wieder positiven Eigenkapital plant. Mit der Eigenkapitalauflage einhergeht die Planqualität, das heißt die Einhaltung des für die Saison 2022/23 geplanten Jahresergebnisses“.

Der VfL geht dabei von einer „schwarzen Null“ aus.