Gelsenkirchen.. Schalke 04 hat mögliche Verstöße Felix Magaths gegen die Satzung juristisch geprüft. Der Trainer sagt, er habe „sich nichts vorzuwerfen“.

Am Dienstag meldete sich Felix Magath zu Wort: „Ich habe mir nichts vorzuwerfen und mich immer an die Regeln gehalten“, sagte der Schalker Multifunktionär der Bild-Zeitung. Damit reagierte der 57-Jährige auf Medienberichte, nach denen der Aufsichtsrat ihm eine Verletzung der Vereinssatzung vorwirft.

Sollte das Kontrollgremium nachweisen, dass Magath in seiner Funktion als Vorstand etwa die 300000-Euro Grenze – innerhalb der Magath selbstbestimmt handeln darf – überschritten hat, könnte Schalke womöglich eine fristlose Kündigung aussprechen. So könnte der Verein unter Umständen die geschätzt zwölf Millionen Euro sparen, die Magath bis zum Ablauf seines Vertrages noch zustünden. Der Klub soll sich diesbezüglich bereits mit einem juristischen Gutachten abgesichert haben.

In Rede stehen Vorhaltungen, nach denen Magath sich etwa bei Spielertransfers nicht an die Budgetgrenze gehalten habe, sondern ohne Zustimmung des Aufsichtsrates höhere Summen ausgegeben respektive zugesagt hat.

Zwar sind die Transfers längst getätigt – für eine fristlose Kündigung ist juristisch aber nicht entscheidend, wann der Verstoß begangen, sondern wann er dem Kontrollorgan bekannt wurde. Ab diesem Zeitpunkt kann die Kündigung laut § 626 BGB aber „nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen“. Ansonsten wäre womöglich auch der Aufsichtsrat wegen Pflichtverletzung haftbar zu machen. Diese Frist könnte den ungewöhnlichen Zeitpunkt erklären, an dem die Trennungsabsicht publik wurde.

Noch aber hegt der ein oder andere Beteiligte womöglich die leise Hoffnung, die Sache „einvernehmlich“ zu beenden – etwa per Vertragsauflösung zum Saisonende.