München. Schalke 04 trifft in der ersten Runde des DFB-Pokals auf Schweinfurt 05. Türkgücü München möchte diese Entscheidung des BFV nicht akzeptieren.
Erst am Dienstag wurde beschlossen, auf welchen Verein Revierklub FC Schalke 04 in der ersten Runde des DFB-Pokals treffen wird. Die Entscheidung fiel zugunsten des 1. FC Schweinfurt 05. Doch das letzte Wort in der Pokal-Posse scheint immer noch nicht gesprochen zu sein. Denn Drittligist Türkgücü München lässt im Pokalstreit mit dem Bayerischen Fußball-Verband (BFV) nicht locker und hat das Urteil des Schiedsgerichts scharf zurückgewiesen. Geschäftsführer Max Kothny sprach gegenüber mehreren Medien von einem „Micky-Maus-Gericht“ und betonte, sein Klub könne den Schiedsspruch „so nicht akzeptieren“.
Schalke soll am 3. November auf Schweinfurt treffen
Das Schiedsgericht hatte am Dienstag im Sinne des BFV entschieden, dass nicht Türkgücü, sondern Regionalligist Schweinfurt 05 in der ersten DFB-Pokalrunde gegen Schalke 04 antreten dürfe. Das Spiel ist für Dienstag (3. November, 16.30 Uhr/Sky) in Gelsenkirchen angesetzt.
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Die Verhandlung habe im Sitzungssaal eines Hotels stattgefunden, dazu noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit, berichtete Kothny im Sportbuzzer und schimpfte: „Das sagt doch alles aus.“ Der Funktionär sprach von einem „traurigen Tag für die Gerichtsbarkeit“ und nannte das Urteil „so nicht zulässig“. Seine Begründung: „Es liegt ein schwerwiegender kartellrechtlicher Fehler vor.“
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Kothny kündigte deshalb an: „Wir werden das nicht auf uns sitzen lassen und den Fall vor dem Bundesgerichtshof prüfen lassen.“ Demnach deutet weiter alles daraufhin, dass der Klub in dieser Frage ein Grundsatzurteil anstrebt
Der BFV hatte sich am Dienstagabend erleichtert über den Schiedsspruch gezeigt, dessen Zuständigkeit zuvor vom Zivilsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts bestätigt worden war. „Das wochenlange juristische Schauspiel ist final beendet“, sagte Präsident Rainer Koch: „Und jetzt halten wir es mit Franz Beckenbauer: Geht“s raus und spielt's Fußball.„ (fs mit sid)