Gelsenkirchen. Ein Schalke-Fan gab 156 Euro für drei Tickets gegen Bremen aus und will keinen Gutschein akzeptieren. Der Klub stellt Rückerstattung in Aussicht.

Nils Bettermann ist Schalke-Fan und aktuell enttäuscht. Vor Ausbruch der Corona-Pandemie hatte er Karten für das Meisterschafts-Heimspiel gegen den SV Werder Bremen erworben. Ursprünglich hätte die Begegnung gegen die abstiegsbedrohten Hansestädter Mitte April stattfinden sollen, aber dann kam Corona dazwischen. Die Bundesliga pausierte wochenlang und setzt die Saison jetzt unter größtmöglichen Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen bis Ende Juni fort. Allerdings ohne Zuschauer.

Schalke bietet den Fans drei Optionen

Schalke bietet seinen Fans Gutscheine für die Spiele, für die bereits Tickets erworben wurden, aber nun nicht mehr besucht werden können, an. Das Prozedere läuft so: Nach Ausfüllen eines Formulars können die Anhänger eine von drei Optionen auswählen. Erste Wahlmöglichkeit: Verzicht auf die Rückerstattung und Schal im „#NurImWir“-Look. Zweite Variante: Ein Gutschein für den Schalke-Store. Dritte Option: Verzicht auf das gezahlte Ticket-Geld ohne den Erhalt eines Fanschals.

Für Nils Bettermann kommt keine der Varianten in Betracht. Er trat unmittelbar, nachdem bekannt wurde, dass die Bremen-Begegnung nur als Geisterspiel in der Arena stattfinden würde, von seinem Kaufvertrag zurück. Eingang der Mail bei Schalke 04: 1. April. Der Schalke-Fan forderte die Königsblauen auf, ihm das bezahlte Kartengeld zurück zu überweisen. „Darauf gab es eine automatische Antwort, dass wir nichts unternehmen müssten und Schalke sich zeitnah melden würde“, schildert Bettermann. Als Schalke ihm am 20. April die Gutschein-Möglichkeiten für bereits gekaufte Karten per Mail schickte, widersprach Nils Bettermann dem Vorschlag: „Ich habe Schalke 14 Tage Zeit gelassen, mir meine 156 Euro zu überweisen.“ Schalkes Mail vom 20. April beinhaltete auch den Hinweis, dass es eine sogenannte Härtefall-Regelung gibt, über die sich das Geld zurückerstatten lässt.

Schalke kann den Unmut des Anhängers nachvollziehen

Mittlerweile ist Nils Bettermann so gefrustet, dass in seinem Kopf die Frage aufkommt, „ob ich noch für Schalke weiter fiebern oder dem Verein den Rücken kehren soll?“ Anja Kleine-Wilde, Leiterin der S04-Unternehmenskommunikation, kann den Unmut von Nils Bettermann und anderen Anhängern, die ähnlich empfinden, durchaus nachvollziehen: „Dass einige Leute unzufrieden oder enttäuscht sind, ist absolut verständlich. Wir als Verein würden auch lieber Spiele vor vollen Rängen sehen, aber das geht in der aktuellen Phase eben leider nicht. Mit der Gutschein-Regelung bearbeiten wir die Anfragen analog der gesetzlichen Regelung. Die sieht in Ausnahmefällen aber auch andere Lösungen und Möglichkeiten vor, die wir in Härtefällen natürlich auch finden werden.“

So erklärt Schalke den Ablauf

Im Gespräch mit der WAZ erklärt Anja Kleine-Wilde den Ablauf für eine Karten-Rückerstattung anstelle eines Gutscheins: „Wir schicken dem entsprechenden Käufer, der sein Geld wegen der sogenannten Härtefallregelung zurückhaben möchte, ein Formular zu. Eine Begründung darauf, warum ein Härtefall vorliegt, reicht uns. Es müssen keine Extra-Unterlagen eingereicht werden. Wir sind der letzte Verein, der Härtefällen solche Wünsche verweigern würde.“

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Aktuell bearbeitet der Schalker Kundenservice tausende von Nachfragen, die sich allerdings nicht alle explizit mit dem Thema Kartenpreiserstattung befassen. Anja Kleine-Wilde: „Es gibt zig verschiedene Fragen, vom Design des Schals bis zu organisatorischen Details wie dem Versandtermin. Dazu alles rund um Dauerkartenwünsche oder Rückfragen zu Bestellungen im Onlineshop. Wir tun unser Möglichstes, alle Fragen so schnell wie möglich zu beantworten.“ „Wir liegen aufgrund der großen Anzahl von Anfragen mit der Bearbeitung im Moment etwas zurück“, so Anja Kleine-Wilde, die insgesamt eine große Hilfsbereitschaft bei den Fans und Sponsoren spürt.

Das Gesetz soll Veranstalter schützen

„Das sogenannte Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht soll Veranstalter vor potenziellen Liquiditätsproblemen schützen, die entstehen können, wenn alle Leute gleichzeitig die Erstattung des Eintrittspreises verlangen würden. Auf der Basis dieses Gesetzes haben wir uns für den von uns eingeschlagenen Weg entschieden. Eine Vielzahl an Mitgliedern hat uns mitgeteilt, dass sie auf Rückerstattung von Karten verzichten. Uns haben sogar Leute angeschrieben und gefragt, ob sie Geld spenden können. Das ist wirklich überwältigend“, bilanziert Kleine-Wilde.