Essen. Schalkes Maskottchen Erwin muss nicht vor dem DFB-Sportgericht erscheinen. Der Kontrollausschuss beließ es bei einer Ermahnung.

  • Schalkes Maskottchen Erwin muss nicht vor dem DFB-Sportgericht erscheinen
  • Der Kontrollausschuss beließ es bei einer Ermahnung
  • Im Wiederholungsfall müsse Schalke mit einer Sanktion rechnen

Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verzichtet auf Ermittlungen gegen das Schalker Maskottchen Erwin. Wie der DFB mitteilte, wurde der Bundesligist am Montag angeschrieben "und wegen des Auftretens seines Maskottchens gegenüber Schiedsrichter Felix Zwayer am vergangenen Samstag im Rahmen des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund ermahnt". Im Wiederholungsfall müsse der Revierclub "mit einer Sanktion rechnen".

Das Maskottchen hatte dem Unparteiischen am Samstag nach dem Schlusspfiff des Revierderbys gegen Borussia Dortmund (1:1) die Rote Karte gezeigt. Daraufhin hatte der ehemalige Referee und heutige Sky-Experte Peter Gagelmann Konsequenzen gefordert: "Es kann nicht sein, dass ein Maskottchen den Schiedsrichter im Stadion vorführt." (dpa)