Gelsenkirchen. . Rechtsanwalt Thomas Durchlaub weist Schalke 04 auf Rechtsform-Verfehlung hin. Vorstand Peter Peters bleibt gelassen: “Es wird keine Löschung geben.“

  • Rechtsanwalt Thomas Durchlaub weist Schalke 04 auf Rechtsform-Verfehlung hin
  • Vorstand Peter Peters bleibt gelassen: „Es wird keine Löschung geben.“
  • Schon der FC Bayern drohte eine Löschung

Die Lawine rollt weiter. Nachdem es kürzlich erst helle Aufregung um Fußball-Rekordmeister FC Bayern München gab, dem die Löschung aus dem Vereinsregister drohte, rückt nun der FC Schalke 04 in den Blickpunkt. Hintergrund: Deutsche Vereine müssen ideell organisiert sein und dürfen nur in geringem Maße Geld verdienen. Weil der FC Schalke 04 als echter Verein organisiert ist, könnte eine Rechtsform-Verfehlung vorliegen.

„Da der FC Schalke 04 seine Profi-Abteilung nicht ausgegliedert hat, kann es durchaus passieren, dass der Druck auf das Registergericht Gelsenkirchen, die Strukturen des Vereins zu überprüfen, aktuell wachsen wird“, sagt der Bochumer Rechtsanwalt Thomas Durchlaub.

Anfang September hatte Lars Leuschner, Professor für Bürgerliches Recht, beim Amtsgericht München angeregt, den FC Bayern München aus dem Vereinsregister zu löschen. Der Jurist scheiterte mit seinem Anliegen. Die Einleitung eines Amtslöschungs-Verfahrens wurde auf Grundlage eines Urteils des Bundesgerichtshofs abgelehnt. Der BGH hatte am 29. September 1982 entschieden, dass eine Auslagerung wirtschaftlicher Tätigkeiten von Vereinen auf Kapitalgesellschaften grundsätzlich zulässig sei.

Andere Sachlage als beim FC Bayern

Da die Schalker ihre Profi-Abteilung im Gegensatz zu vielen anderen Bundesligisten allerdings nicht ausgegliedert haben, ist die Sachlage anders als unlängst beim FC Bayern München. Thomas Durchlaub hält es für „abenteuerlich, die Umsätze ohne Ausgliederung in eine Gesellschaft mit einem gemeinnützigen Zweck des Vereins zu vereinbaren“.

Die Motivation des Bochumer Fachanwalts bleibt vage. Er wolle dem Verein nichts Böses, bezeichnet das Thema als „spannend“. Durchlaub sagt weiter: „Ich finde es interessant, wie offensichtliche Rechtsform-Verfehlungen bislang derart geduldet wurden. Es ist auch spannend, wie sich der Fall FC Bayern auf die Entwicklung des Vereinsrechts auswirken wird – vor allem im Profi-Fußball angesichts der exorbitanten Umsätze.“

Peters: „Faktenlage ist unverändert“

Schalkes Finanzvorstand Peter Peters bleibt beim Thema drohende Löschung aus dem Vereinsregister gelassen. „Die vielen Konjunktive zeigen ja deutlich, dass es sich um theoretische Möglichkeiten handelt und nicht um harte Fakten.“ Der Zahlen-Experte stellt klar: „Es wird keine Löschung geben. Es haben sich aktuell weder ein Gesetz noch die Faktenlage geändert.“ Den Ansatz, die Profi-Abteilung in eine Kapital-Gesellschaft auszugliedern, kann Peters nicht erkennen: „Die Sachlage ist unverändert. Wir müssen nichts tun.“

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Peters schiebt nach: „Wir bleiben bei unserer bekannten Auffassung. Wir sind mit unserer Rechtsform als eingetragener Verein für den Wettbewerb gewappnet.“ Beim Liga-Konkurrenten FSV Mainz 05 hat Präsident Harald Strutz erst kürzlich ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die Notwendigkeit einer Ausgliederung genau auszuloten. Ergebnis der Experten: Eine Ausgliederung sei bei Mainz nicht notwendig. Auf ein solches Gutachten zur eigenen Absicherung hat der FC Schalke 04 bisher verzichtet. Und wird auch in nächster Zeit keinen Zentimeter von seiner Auffassung abrücken. „Wir erwägen nicht, eines zu erstellen“, sagt Peter Peters.

Auch bei der Frage, ob ein Wirtschafts-Unternehmen in Vereinsform angesichts der dreistelligen Millionen-Umsätze heute noch zeitgemäß ist, hat der Schalker Finanzvorstand einen klaren Standpunkt. „Ja, sofern man sich keine Investoren wünscht“, sagt Peter Peters. Rechtsanwalt Durchlaub kann „durchaus verstehen, dass Herr Peters nach außen hin Zuversicht bekundet bzw. bekunden muss. Sollte eine Überprüfung der Vereinsstrukturen durch das Registergericht ins Rollen kommen, wird man die Ansicht von Herrn Peters überdenken müssen.“