Frankfurt/Gelsenkirchen. Klaas-Jan Huntelaar wird beim Revierderby gegen den BVB wohl auflaufen können. Nach seinem Foul an Manuel Schmiedebach wurde der Schalke-Stürmer zunächst nur für vier Spiele gesperrt - plus zwei auf Bewährung.

Für Klaas-Jan Huntelaar ist es nun doch glimpflicher gelaufen als zunächst befürchtet: Das DFB-Sportgericht sperrte den Angreifer des FC Schalke 04 nach seinem Frustfoul gegen Manuel Schmiedebach von Hannover 96 zwar, wie es der DFB-Kontrollausschuss empfohlen hatte, für sechs Spiele, setzte zwei davon aber zur Bewährung aus - bis zum 30. Januar 2016. Außerdem wurde der Stürmer mit einer Geldstrafe in Höhe von 15 000 Euro für Schiedsrichterbeleidigung belegt. Damit ist der "Hunter" am 23. Spieltag wieder spielberechtigt - pünktlich zum großen Revierderby des S04 beim BVB.

Der Kontrollausschuss hatte das Foul des Niederländers als Tätlichkeit eingestuft - sechs Spiele Sperre sind die Mindeststrafe für ein solches Vergehen. Ein unpassendes Strafmaß in den Augen der Knappen. Eine Tätlichkeit passe gar nicht zu Huntelaar, sagte Manager Horst Heldt. "Sicherlich war die Rote Karte berechtigt, aber eine Sperre von sechs Spielen ist aus unserer Sicht eine deutlich zu hohe Strafe."

"Grundsätzlich keine Bewährung"

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt dazu: "Grundsätzlich gibt es bei Spielsperren keine Bewährung. Dabei wird es auch in Zukunft bleiben. Bei besonders langen Sperren wie in diesem Fall ist aber die Möglichkeit zu prüfen, ob ein Teil der Sperre zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn der Spieler nicht vorbelastet ist."

Zunächst gab es keine Reaktion der Schalker auf das Strafmaß von vier Spielen Sperre. Sie haben 24 Stunden Zeit, um gegen dieses Urteil Einspruch einzulegen.