Gelsenkirchen. Wegen drei Fällen unsportlichen Verhaltens der Zuschauer sollen die Königsblauen 60.000 Euro zahlen. Der Verein will die Täter in Regress nehmen.

Der FC Schalke 04 soll wegen drei Fällen von „unsportlichem Verhalten“ der Zuschauer 60.000 Euro Strafe zahlen. Das entschied bereits am Mittwoch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Die Königsblauen akzeptieren die Strafe, wollen die Verantwortlichen aber direkt zur Rechenschaft ziehen. In seiner Stellungnahme kündigt der Verein außerdem an, im erneuten Wiederholungsfall die Fangnetze in der Veltins-Arena zu verstärken und auszuweiten.

Der DFB ahndete mit seinem Urteilsspruch unter anderem den Wurf eines Feuerzeugs Richtung Trainerbänke im Bundesliga-Spiel am 13. Dezember gegen den 1. FC Köln. Dabei wurde Schalkes Co-Trainer Sven Hübscher am Kopf getroffen und erlitt eine Platzwunde. Geahndet wurde auch ein Vorfall im Spiel gegen Eintracht Frankfurt am 20. September. Nach einem Platzverweis gegen Julian Draxler wurde aus dem Bereich der Haupttribüne ein Plastikbecher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten geworfen. Am 6. Dezember 2014 entzündeten Schalke-Fans während der zweiten Halbzeit des Spiels beim VfB Stuttgart Rauchbomben und bengalische Feuer.

„Der Club akzeptiert die Entscheidung und wird keinen Einspruch erheben. Vielmehr wird er die Täter wegen des entstandenen Schadens in Regress nehmen. Zudem weist der FC Schalke 04 darauf hin, dass das Werfen von Gegenständen den Verein in die Verpflichtung bringen kann, die bestehenden Fangnetze in der Veltins-Arena noch zu verstärken und zu erweitern“, heißt es in einer Stellungnahme des Vereins.