Essen. Die Rot-Weissen haben am nächsten Mittwoch einen Gütetermin vor der Essener Arbeitsgericht. Trainer Titz findet Vertragsklausel nicht rechtens.

Die Trennung der Rot-Weissen von Cheftrainer Christian Titz ging damals relativ geräuschlos über die Bühne, keine schmutzige Wäsche gewaschen, kein böses Worte. „Im Zuge einer ausführlichen Analyse der vergangenen Saison müssen wir allerdings zu große Unterschiede in der Bewertung der Spielzeit sowie in den gegenseitigen Auffassungen über die zukünftige strategische Ausrichtung feststellen“, ließ damals der RWE-Vorsitzende Marcus Uhlig wissen. Der gleichzeitig auch andeutete, dass man aus der Vergangenheit gelernt habe und mit entsprechender Vertragsformulierung die finanzielle Abfindung für den Trainer in Grenzen halten könne.

Nun gibt es doch noch Nachwehen, denn Christian Titz zieht vor Gericht und klagt gegen seine Kündigung. Am nächsten Mittwoch, 19. August, kommt es vor dem Essener Arbeitsgericht zu einem Güteterminn. In der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts heißt es: „Der Kläger ist seit dem 01.07.2019 befristet bis zum 30.06.2021 als Cheftrainer der ersten Mannschaft eingestellt. Er wurde am 16.06.2020 freigestellt. Der Verein hat das Arbeitsverhältnis am 14.07.2020 zum 15.08.2020 gekündigt.“ Das ist Fakt.

Unzulässige Kündigung wegen Abfindungsklausel

Titz ist nun der Auffassung, dass seine Kündigung unzulässig gewesen sei. Allein schon deshalb, weil in dem Arbeitsvertrag nur für den Verein eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart worden sei, für ihn aber nicht. „Diese Klausel sei unwirksam. Ebenso unwirksam sei der im Arbeitsvertrag vereinbarte Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage, wenn aus Anlass der Kündigung eine Abfindung gezahlt werde“, beschreibt das Gericht den Grund zur Klage.

Rot-Weiss Essen ist höchst irritiert. „Seit ich hier bin, haben wir das in allen Verträgen so gemacht und es hat immer funktioniert“, sagt Marcus Uhlig. In dem Vertrag sei eine klare Abfindungsregelung getroffen worden. Die Höhe der Abfindungssumme wurde genau fixiert und war jeweils abhängig vom Zeitpunkt der Trennung.

Alles mit Christian Titz besprochen

Die Klage kommt überraschend, zumal solche Verträge wohl nicht mehr ohne juristischen Beistand geschlossen werden. „Wir haben das damals alles mit Christian Titz im Detail besprochen und er hat es genauso wie wir mit aller Überzeugung unterschrieben“, schüttelt Uhlig verständnislos den Kopf. „Außerdem hat Christian Titz sehr wohl eine Ausstiegsklausel besessen, zum Beispiel, wenn er von einem höherklassigen Verein ein Angebot bekommen hätte.“