Wattenscheid. In den 90er-Jahren spielte Wattenscheid 09 vier Jahre in der Bundesliga. Nun kämpft der Regionalligist um die Existenz. Ist er noch zu retten?
An diesem Dienstag wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen der SG Wattenscheid 09 eröffnet. Der Traditionsklub war einmal ein stolzer Bundesligist, zu Zeiten des legendären Mäzens Klaus Steilmann schlugen die Wattenscheider sogar zweimal den großen FC Bayern. Die Gegenwart in der Regionalliga hingegen ist trist, die Zukunft gefährdet. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was bedeutet es, dass die Insolvenz eröffnet wird?
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Die Verantwortlichen des Vereins haben am 29. August beim Amtsgericht Bochum Insolvenzantrag gestellt. Daraufhin hat das Gericht Dr. Anja Commandeur zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Während der Phase der vorläufigen Insolvenz wurde geprüft, ob das Verfahren eröffnet werden kann. Das kann nur dann geschehen, wenn die vorhandenen Vermögenswete des Vereins die Verfahrenskosten sowie die Vergütung der Verwalterin decken. Das ist nun der Fall.
Warum ist die SG Wattenscheid 09 insolvent?
Bereits am 28. August stellte eine Krankenkasse Antrag auf Insolvenz, weil der Klub die fälligen Beiträge nicht gezahlt hatte. Darauf hätte der Verein mit einer Stellungnahme reagieren müssen. Stattdessen aber gingen die Verantwortlichen tags darauf selbst zum Amtsgericht Bochum und stellten Insolvenzantrag. Zuvor hatten Spieler über ausbleibende Gehaltszahlungen geklagt. Die Ursache: Die Zahlungen von zwei Aufsichtsratsmitgliedern, die zugesichert hatten, diese und die kommende Spielzeit zu finanzieren, waren ausgeblieben. Der frühere Hauptgeldgeber und ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Oguzhan Can hatte nach eigener Aussage bereits mehr als eine Million Euro in den Klub investiert.
Wozu dient die Insolvenz?
Während eines Insolvenzverfahrens wird das Vermögen des Schuldners – in diesem Fall also das der SG Wattenscheid 09 – verwertet. Anschließend kann die Summe unter den Gläubigern verteilt werden. Alternativ kann in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung gefunden werden. Das Ziel ist neben der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger der Erhalt des Vereins.
Der Verein hat doch schon lange Probleme – prüft der zuständige Verband denn nicht, ob ein Klub genug Geld hat?
Nur bedingt. Der für die Regionalliga zuständige Westdeutsche Fußballverband (WDFV) verlangt lediglich eine Kaution oder Bürgschaft in Höhe von 35.000 Euro. Damit sieht der Verband die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Vereins bewiesen. Ein Vergleich: Can und Mosbacher sollten monatlich jeweils 25.000 Euro zahlen, um den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten. Strenger sind hingegen die Auflagen bezüglich der Stadionsicherheit.
Kann die Mannschaft jetzt aufhören zu spielen?
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Die SG Wattenscheid hat erklärt, den Spielbetrieb fortführen zu wollen. In einer Pressemitteilung stellten die Verantwortlichen klar: „Vordringliches Ziel ist es nunmehr, Sponsoren zu gewinnen, um den Spielbetrieb langfristig aufrecht erhalten zu können und die SG 09 Wattenscheid e.V. im Wege eines Sanierungsplanes in eine schuldenfreie Zukunft führen zu können.“
Geht es trotzdem in der Regionalliga weiter?
Ein Zwangsabstieg wäre erfolgt, wenn die Insolvenz mangels Masse abgewiesen worden wäre. Für die Mannschaft hat die Insolvenzeröffnung dennoch dramatische Auswirkungen. Der Deutsche Fußball-Bund schreibt im Insolvenzfall vor, dass der ersten Herrenmannschaft neun Meisterschaftspunkte abgezogen werden. Bisher hat die SGW vor Abzug elf Zähler gesammelt. Somit werden nach aktuellem Stand noch zwei übrig bleiben. Damit wäre das Team Tabellenletzter.
Werden die Spieler überhaupt bezahlt?
Ja. Zunächst einmal haben die Fußballer der SGW Anspruch auf Insolvenzgeld. „Ein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens“, erklärt Dr. Frank Rybak, Justitiar der Spielergewerkschaft VdV. Während des Insolvenzverfahrens erhalten die Spieler, so ist zu vernehmen, ihr vertraglich zugesichertes Gehalt.