Düsseldorf. Das angedrohte Geisterspiel für Fußball-Bundesliga-Rückkehrer Fortuna Düsseldorf ist vom DFB-Sportgericht in Frankfurt in zwei halbe Geisterspiele umgewandelt worden. 25.000 Fans dürfen die ersten beiden Heimspiele der Fortuna im Stadion verfolgen. Das Problem: 31.000 besitzen eine Dauerkarte.
Eines war Finanzvorstand Paul Jäger nach vier Stunden Sportgerichtsverhandlung an der Frankfurter Otto-Fleck-Schneise am frühen Freitagabend wichtig: „Wir müssen nicht ohne unsere Fans in die Bundesliga starten. Das ist besser als nichts. Und gibt der Mannschaft um Trainer Norbert Meier deutliche Rückendeckung.“ Doch in die leichte Freude mischten sich sogleich Probleme. Das DFB-Sportgericht unter dem Vorsitz von Hans Lorenz teilte die bisher beschlossene Geisterspiel-Strafe für das chaotische Relegationsrückspielende gegen die Berliner Hertha am 15. Mai in zwei „halbe Geisterspiele“ auf.
Dauerkartenbesitzer müssen um ihren Einlass ins Stadion bangen
„Das ist nun ein logistisches Problem der Fortuna“, erklärte Lorenz. Und sah die Hauptschuld des Platzsturms, der für eine 28-minütige Spielunterbrechung und chaotische Szenen auf dem Rasen gesorgt hatte, beim für das Hertha-Spiel mit 107.000 Euro teuren Ordnungsdienst: „Der hat versagt. Fortuna muss sich in Sicherheitsfragen wieder erstklassig machen.“
Jeweils nur 25.000 erlaubte Fortuna-Tickets für die Heimspiele gegen Borussia Mönchengladbach (1. September, 18.30 Uhr) und den SC Freiburg (22. September, 15.30 Uhr) lassen eine brisante Frage offen: Wer der aktuell 31.000 Dauerkarteninhaber muss wann draußen bleiben? „Dass jemand beide Spiele wegen des Teilausschlusses der Zuschauer nicht sehen kann, halte ich für ausgeschlossen“, erklärte Fortunas Vorstandsvorsitzender Peter Frymuth am Freitagabend. Ein offenes Losverfahren der zahlenden (!) Ticketbesitzer für die beiden Spiele dürfte damit also schon mal ausscheiden.
Finanziell gewinnt Fortuna kaum etwas
Es ist ohnehin eine Kardinalfrage, ob die Fortuna das neue, auf dem Papier abgemilderte Urteil annehmen soll. Finanziell gewinnt der Verein kaum etwas. Die Geldstrafe für diverse Vergehen aus der vergangenen Saison stieg Freitag von 100.000 auf 150.000 Euro. Dafür dürfen, weil jeweils 5.000 Gäste-Fans zu den erwähnten ersten beiden Heimspielen zugelassen werden, gut 6.000 Karten mehr verkauft werden als dies für ein volles Stadion gegen Freiburg möglich gewesen wäre.
„Es ist vom Gericht gewürdigt worden, dass hier die emotionale Seite des Vereins auch eine Rolle spielt. Schließlich waren wir fünfzehn lange Jahre nicht erstklassig. Es wäre bitter gewesen, die Rückkehr in die Bundesliga vor leeren Tribünen bestreiten zu müssen“, so Frymuth - mit Blick auf die eigenen Fans, die Sponsoren und die Sicherheitsbedenken in der Altstadt.
Auch Schalke könnte betroffen sein
Ob nun die weitere Zeitschiene mit einem Einspruch – die Frist beträgt laut Lorenz eine Woche – und einer möglichen Verhandlung vor dem DFB-Bundesgericht in Anspruch genommen wird? Viel würde Fortuna nicht gewinnen, wenn das Urteil nicht noch auf ein halbes Geisterspiel reduziert werden würde.
Eine möglicherweise doch volle Arena gegen die Gladbacher zieht nämlich nach jetzigem Strafstand unweigerlich einen Teilausschluss der Zuschauer im dritten Heimspiel am 28. September nach sich. Da käme zur europäischen Top-Live-TV-Freitagssendezeit um 20.30 Uhr der FC Schalke 04 an den Rhein.
„Wir müssen, gerade mit Organisationschef Sven Mühlenbeck an der Spitze, beraten, was zu tun ist. Das ist sicher keine Sache von ein paar Minuten“, betonte Frymuth.