Heidelberg. Die Akustik-Attacke eines Mitarbeiters von Bundesligist Hoffenheim gegen BVB-Fans hat keine strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen eingestellt, weil ein Gutachten ergab, dass von Fans berichtete gesundheitliche Folgen nicht auf dem Einsatz der Anlage beruhen können.
Die Akustik-Attacke eines Mitarbeiters von Bundesligist Hoffenheim gegen BVB-Fans hat keine strafrechtlichen Folgen. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen eingestellt, weil ein Gutachten ergab, dass von Fans berichtete gesundheitliche Folgen nicht auf dem Einsatz der Anlage beruhen können.
Am 13. August wurden beim Bundesligaspiel von 1899 Hoffenheim gegen Borussia Dortmund in der Sinsheimer Rhein-Neckar-Arena die BVB-Anhänger mit Hochfrequenztönen beschallt.