Dortmund. Seit elf Monaten verhandelt ein Schwurgericht den Anschlag auf den BVB. Jetzt beginnt mit den Plädoyers die entscheidende Phase des Prozesses.

Sportlich läuft es bei Borussia Dortmund in dieser Saison richtig gut. Die Mannschaft grüßt von der Tabellenspitze der Fußball-Bundesliga. Doch in dieser Woche wird der Verein noch einmal von seiner vielleicht dunkelsten Stunde eingeholt. Im Prozess um den Bombenanschlag auf die Mannschaft vom 11. April 2017 werden am Dortmunder Schwurgericht die Plädoyers erwartet.

Den Auftakt soll am Montag (10 Uhr) die Staatsanwaltschaft machen. Oberstaatsanwalt Carsten Dombert hat den 29-jährigen in Russland geborenen Deutschen Sergej W. wegen versuchten Mordes angeklagt. Und er hat zuletzt im Verfahren immer wieder deutlich gemacht, dass er diesen Vorwurf durch die rund elfmonatige Beweisaufnahme als bewiesen erachtet.

Sachverständige: Bomben waren nicht kontrollieren

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Mehrere Sachverständige haben in den vergangenen Wochen Gutachten zur Sprengwirkung der Bomben und zur Aufprallenergie der in den Sprengsätzen versteckten Metallstifte erstattet. In ihrem Fazit waren sie sich einig: Sergej W. konnte die Bomben nicht kontrollieren oder ihre Wirkung vorhersagen.

Genau das behauptet jedoch der 29-Jährige. Schon früh in dem Prozess hatte W. zugegeben, die Bomben gebaut und vor der Abfahrt des BVB-Mannschaftsbusses am 11. April 2017 in einer Hecke am Teamhotel «l'Arrivée» versteckt zu haben. Als sich das voll besetzte Gefährt schließlich um kurz nach 19 Uhr in Bewegung setzte, um die Mannschaft zum Champions-League-Heimspiel gegen AS Monaco in den Signal-Iduna-Park zu fahren, detonierten die Sprengsätze.

Sergej W. habe niemanden töten wollen

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Im Inneren des Busses wurde der damals noch für den BVB aktive spanische Innenverteidiger Marc Bartra schwer am Unterarm verletzt. Darüber hinaus erlitt ein Motorradpolizist, der dem Bus vorausfahren sollte, ein Knalltrauma.

Sergej W. beteuert, die Bomben bewusst so konzipiert und ausgerichtet zu haben, dass schwere Schäden ausgeschlossen waren. Er habe zu keiner Zeit jemanden töten wollen, hieß es in seinem Geständnis. Die Schmerzensgeldforderungen der beiden Verletzten hatte er aber ausdrücklich akzeptiert.

Die beiden Verteidiger Carl Heydenreich und Christos Psaltiras sollen am Donnerstag (22. November) plädieren. Das Urteil wird am 27. November erwartet. (dpa)