Dortmund. Kein Fahrverbot für BVB-Verteidiger Guerreiro. Die Staatsanwaltschaft am Landgericht Dortmund zog ihre Berufung im Fahrerflucht-Prozess zurück.
BVB-Profi Raphael Guerreiro darf seinen Führerschein endgültig behalten. Die Staatsanwaltschaft am Dortmunder Landgericht hat nach einer Unfallflucht des 24 Jahre alten Fußball-Europameisters ihre Berufung gegen die 90 000-Euro-Strafe des Portugiesen von Borussia Dortmund zurückgenommen. Das bestätigte am Montag das Landgericht Dortmund. Die "Bild" hatte via Twitter zuerst berichtet.
Damit ist das einstige Urteil des Amtsgerichts Dortmund rechtskräftig. Dieses Gericht hatte am 16. August 2017 entschieden, dass Guerreiro 90 000 Euro an neun gemeinnützige Organisationen zahlen müsse. Die Staatsanwaltschaft wollte mit ihrer jetzt zurückgenommenen Berufung ein Fahrverbot erwirken.
Guerreiro baut Porsche-Unfall
Guerreiro hatte vor Gericht gestanden, am 21. November 2016 in Dortmund einen Verkehrsunfall verursacht zu haben und dennoch weitergefahren zu sein. Mit seinem Porsche hatte er einem anderen Autofahrer die Vorfahrt genommen. Der von dem Bundesligaprofi längst beglichene Blechschaden betrug rund 2000 Euro. Er war rund zwei Stunden nach dem Unfall selbst zur Polizei gegangen und hatte ihn dort gemeldet.
"Er hatte damals einen Blackout", sagte Guerreiros Verteidiger Alfons Becker bei der ursprünglichen Verhandlung. Der Spieler sei überfordert gewesen, weil er damals kaum Deutsch sprechen konnte. "Aus diesem Grund ist er kopflos geflohen", sagte Becker. Guerreiro ließ später vor Gericht über einen Dolmetscher vermitteln, ihm sei bewusst, was er da angerichtet habe. "Das werde ich nie vergessen. Das hätte nie passieren dürfen", hatte Guerreiro wissen lassen. (dpa)