Dortmund. Beim BVB-Heimspiel gegen Wolfsburg wird die Südtribüne gesperrt sein. Dauerkartenbesitzer sollen ihr Geld zurückbekommen. Das müssen sie wissen.

  • Beim BVB-Heimspiel gegen Wolfsburg wird die Südtribüne gesperrt sein
  • Dauerkartenbesitzer sollen ihr Geld zurückbekommen
  • Das müssen sie wissen

Nachdem das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes sein Urteil gesprochen hat, ist endgültig klar: Borussia Dortmund muss das Heimspiel gegen den VfL Wolfsburg vor leerer Südtribüne austragen. Da der BVB schon zuvor dem Antrag des Kontrollausschusses zugestimmt hatte, ist das Urteil rechtskräftig.

Die gute Nachricht für BVB-Fans: Der Klub erstattet allen Fans, die nicht erwiesenermaßen zu den Tätern der Vorkommnisse rund um das Leipzig-Spiel gehören, den Eintrittskarten-Preis. Dauerkarteninhabern, so heißt es in einer Mitteilung der Dortmunder, wird in den nächsten vier Wochen der anteilige Betrag erstattet. Tageskartenkäufer erhalten zum Ausgleich die gleiche Karte für das letzte Bundesliga-Heimspiel der Saison gegen Werder Bremen. Der BVB bittet alle Fans, Fragen per Email an service@bvb.de zu richten.

Die Sperrung der Südtribüne ist unter anderem eine Folge aus dem Bundesligaspiel gegen RB Leipzig (1:0), als BVB-Fans teils beleidigende und gewaltverherrlichende Banner zeigten. Der DFB zog ins einer Begründung außerdem ein beleidigendes Plakat aus dem Hinspiel in Leipzig heran, zudem Schmähgesänge aus dem Spiel in Hoffenheim und Pyrotechnik-Vorfälle beim Ligaspiel in Mainz. Wegen ähnlicher Vorfälle beim DFB-Pokalfinale in Berlin im Mai war der BVB schon einem zu einer Sperrung des Unterrangs der Südtribüne verurteilt worden, der seinerzeit aber zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Gewalt vor dem Stadion, als Chaoten zehn Leipzig-Fans und Polizisten verletzten, war nicht Teil des Urteils – die DFB-Gerichtsbarkeit gilt nur innerhalb der Stadien.

BVB hält Kollektivstrafe für ungerechtfertigt

Borussia Dortmund hatte am Montag in einer Mitteilung zum Ausdruck gebracht, dass er die Vorfälle verurteile – gleichzeitig aber geschrieben, „dass wir eine Kollektivstrafe gegen 25.000 Zuschauer, von denen eine überwältigenden Mehrheit weder ein Tat- noch ein Schuldvorwurf zu machen ist, für unverhältnismäßig halten.“ Diese Strafe treffe zu viele Unschuldige und berge „aus unserer Sicht zudem das Risiko, dass der von allen Seiten gewünschte Solidarisierungseffekt der vielen friedlichen Fußballfans gegen die Täter letztlich nicht eintritt“.