Moskau. Die Europäische Fußball-Union (UEFA) kann Vereine bei Fehlverhalten der Fangruppen mit harten Strafen belegen. Vor allem bei rassistischen Vorfällen greift der Verband durch.

Laut UEFA-Disziplinarordnung, Artikel 14, ist ein Teilausschluss der Fans die Minimalstrafe für rassistisches oder diffamierendes Verhalten auf den Rängen. Im Vorjahr musste auch der FC Bayern nach einem Vorfall im Achtelfinale gegen den FC Arsenal im folgenden Viertelfinale gegen Manchester United einen Block in der Allianz Arena leer lassen.

Sollte ein Verein bzw. dessen Anhänger wiederholt auffällig werden - wie etwa zuletzt ZSKA Moskau - muss er ein Spiel ganz ohne Zuschauer austragen und 50 000 Euro Strafe bezahlen. Bei weiteren Eklats stehen mehrere Partien ohne Fans, Punktabzüge und als letzte Maßnahme sogar ein Ausschluss aus dem Wettbewerb auf der Sanktionsliste der UEFA.

In der Geschichte der Champions League ist die Partie der Bayern in Moskau erst die achte unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Die bisherigen sieben "Geisterspiele" in der Fußball-Königsklasse:

SaisonHeimteamGastmannschaftErgebnis
2004/05AS RomBayer Leverkusen1:1
AS RomReal Madrid0:3
2005/06Inter MailandGlasgow Rangers1:0
Inter MailandFC Porto2:1
Inter MailandArtmedia Bratislava4:0
2007/08Olympiakos PiräusLazio Rom1:1
2008/09Atletico MadridPSV Eindhoven2:1