Dortmund. Niederlage für Dortmunds Patrick Owomoyela: Im Berufungsprozess gegen hochrangige NPD-Mitglieder wegen rassistischer Beleidigungen gegen den Dortmunder Abwehrspieler sind die Angeklagten freigesprochen worden.
Im Berufungsprozess gegen hochrangige NPD-Mitglieder wegen rassistischer Beleidigungen gegen den ehemaligen Fußball-Nationalspieler Patrick Owomoyela sind die Angeklagten freigesprochen worden. Das Landgericht Berlin gab der Berufung am Mittwochnachmittag statt.
"Die Kammer ist überzeugt, dass das Titelblatt einen Bezug auf Herrn Owomoyela nimmt, dennoch konnte keine Strafbarkeit festgestellt werden", sagte Richterin Birgit Dreyer in ihrer Urteilsbegründung und ergänzte: "Scharfe Kritik ist erlaubt, dennoch hat die Meinungsfreiheit Grenzen, zum Beispiel wenn die Menschenwürde angegriffen wird. Das ist hier nicht der Fall."
Auf dem Bild eines zur WM 2006 erschienenen WM-Planers der NPD war ein Trikot mit der Nummer 25 abgebildet, das damals Owomoyela, Sohn eines nigerianischen Vaters und einer deutschen Mutter, in der Nationalmannschaft trug. Dazu stand geschrieben: "Weiß - Nicht nur eine Trikot-Farbe - Für eine echte Nationalmannschaft."
Anwalt: "Eine totale Fehlentscheidung"
Während im Gerichtssaal einige Zuschauer das Urteil mit Applaus aufnahmen, platzte Owomoyelas Verteidiger Christian Schertz der Kragen. "Das ist eine totale Fehlentscheidung. Ich weiß nicht, wie ich das meinem Mandanten erklären soll", sagte der Anwalt und kündigte an, das Urteil nicht einfach so hinnehmen zu wollen: "Wir werden definitiv mit dem Deutschen Fußball-Bund die rechtlichen Schritte prüfen." Auch die Staatsanwaltschaft prüfe einen möglichen Einspruch, meinte Schertz.
Im April 2009 hatte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten den Vorsitzenden der rechtsextremen Partei, Udo Voigt, sowie Pressesprecher Klaus Beier und NPD-Vize Frank Christian Schwerdt der gemeinschaftlichen Beleidigung in Tateinheit mit Volksverhetzung für schuldig befunden und zu Bewährungsstrafen und einer Zahlung von 2000 Euro an die Kinderhilfsorganisation UNICEF verurteilt. Dagegen hatten die NPD-Funktionäre Berufung eingelegt.
Der Dortmunder Profi Owomoyela hatte zuvor zusammen mit dem DFB die drei Funktionäre wegen ihres Kalenders angezeigt. Die Polizei beschlagnahmte über 10.000 Exemplare.
Owomoyela hatte infolge der Kampagne beleidigende E-Mails und Einträge auf seiner Homepage erhalten. Verteidiger Schertz sprach von "posttraumatischen Symptomen". (sid)