Clemens Tönnies, der Aufsichtsratsvorsitzende von Vizemeister Schalke 04, hat in seiner Funktion als Fleischfabrikant einen juristischen Teilerfolg erzielt. Nach monatelanger Prüfung sprach die XXI. Große Strafkammer des Landgerichts Essen den 54-Jährigen und zwölf seiner Mitarbeiter vom Vorwurf des Betruges frei. Den Beschuldigten war vorgeworfen worden, Hackfleisch mit einem zu geringen Rindfleischanteil vertrieben zu haben.
Die Wirtschaftsstrafkammer sah allerdings für den Betrugsvorwurf keinen hinreichenden Tatverdacht, sondern wertete das Vergehen lediglich als Verstoß gegen das Lebensmittelrecht. Damit ist die Anklage nur zum Teil und mit einer rechtlich abweichenden Begründung zur Hauptverhandlung zugelassen worden.
Der Vorwurf wird von Juristen mit dem Straftatbestand der "Wilderei" verglichen, was eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen kann. Sollte es zu einer weiteren Verhandlung kommen, müssen Tönnies und zwölf Mitarbeiter Ende Februar oder Anfang März vor dem Landgericht in Essen erscheinen. Die Bochumer Strafverfolgungsbehörde könnte gegen die Entscheidung zudem vor das Oberlandesgericht in Hamm ziehen.
Seit mehr als drei Jahren lastet das Verfahren auf Europas größten Schweinefleischfabrikanten Tönnies, dessen Unternehmensgruppe im Jahr knapp vier Milliarden Euro Umsatz macht. Ein ehemaliger Manager hatte im Oktober 2006 Ermittlungen ausgelöst. Ursprünglich hatte es Ermittlungen gegen 65 Beschuldigte gegeben, darunter 50 Mitarbeiter der Tönnies-Gruppe.