Essen/Karlsruhe. .
Der Bundesgerichtshof hat die Klage des Württembergischen Fußball-Verbandes abgewiesen, der Filme seiner Vereine auf einer privaten Internetplattform verbieten wollte.
Es war ein bisschen wie der Kampf David gegen Goliath. Seit 2006 können Amateurfußballer auf dem Onlineportal www.hartplatzhelden.de kostenlos Videos ihrer Spiele hochladen. Der Württembergische Fußball-Verband (WFV) wollte das verbieten, ist aber gestern vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert.
„Kreisliga-Sportschau” hat hartplatzhelden-Gründer Oliver Fritsch seine Seite mal treffend genannt. Privatleute und Vereine können dort Videos von Amateur- und Jugendspielen hochladen. Videos von Spielen, die keinen TV-Sender der Welt interessieren, die sich aber in den unteren Ligen enormer Beliebtheit erfreuen und tausendfach angeklickt werden. Was sie für Werbetreibende interessant macht.
Verbot unter Berufung auf Hausrecht möglich
Für den württembergischen Fußballverband offenbar Grund genug, vor Gericht zu ziehen, um Videos von Spielen seiner Ligen verbieten zu lassen. Kommerzielles Interesse warf er den Hartplatzhelden vor. Weil der Verband die Amateurspiele organisiere, habe er auch die Rechte an bewegten Bildern daraus. Unterstützung gab es vom DFB, der flugs ein eigenes Videoportal gründete.
Der BGH aber wies die Klage des WFV ab. Kurze Filmausschnitte von Amateurvereinen im Internet seien hinzunehmen, so die Richter. Der Verband könne sich die Rechte höchstens dadurch sichern, dass seine Vereine den Besuchern der Spiele Filmaufnahmen unter Berufung auf das Hausrecht untersagen.
Für den WFV ein schwacher Trost. Denn genau dagegen hatten sich fast alle Vereine bisher vehement gewehrt.