Duisburg. Seit rund sechs Wochen legt der Sport aufgrund der Corona-Pandemie eine Zwangspause ein. In NRW gibt es nun einen Vorstoß des Landessportbundes.

Der Landessportbund NRW fordert von der Bundesregierung und den Ländern, in der Coronakrise Voraussetzungen für einen verantwortungsvollen und einheitlichen Wiedereinstieg in den Vereinssport zu schaffen. „Der Sport will keine Sonderrolle“, betonte LSB-Präsident Stefan Klett: „Aber wenn grundsätzlich Lockerungen möglich sind, dann muss der Sport zwingend Berücksichtigung finden.

Die Sportverbände und mehr als 18.000 NRW-Vereine sind darauf vorbereitet. Über fünf Millionen Vereinsmitglieder warten darauf, wieder ihren Sport auszuüben, etwas für ihre Gesundheit und Mobilität zu tun.“

Klett sieht darin zusätzlich einen wichtigen Beitrag, dass die Menschen mit der Coronakrise insgesamt besser umgehen können. Am Montag will der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) mit der schrittweisen Veröffentlichung sportartspezifischer Verhaltensregeln beginnen, um einen an die Situation angepassten Sport- und Trainingsbetrieb in den Vereinen zu ermöglichen.

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Sportministerkonferenz am Montag

„Der DOSB hat sehr gute Informationen erarbeitet, wie der notwendige Infektionsschutz mit einem reduzierten Sportbetrieb ohne Wettkämpfe verbunden werden kann - an der frischen Luft, mit ausreichend Distanz, kleinen Gruppen und mit den notwendigen Hygienemaßnahmen“, sagte der LSB-Vorstandsvorsitzende Christoph Niessen: „Diese Vorlage muss die Sportministerkonferenz am Montag aufnehmen und somit ein klares Signal für eine begrenzte Öffnung von Sportstätten setzen.“

Die Bundesregierung hingegen hat ihr nächstes Treffen für den 30. April angesetzt, um über weitere Maßnahmen bzw. Lockerungen in der Coronakrise zu beraten. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten am 16. April zwar erste Schritte hin zu einer vorsichtigen Öffnung von Schulen und Geschäften angekündigt - die strengen Kontaktbeschränkungen aber mindestens bis zum 3. Mai verlängert. Großveranstaltungen sind bis zum 31. August untersagt. (sid)