Bellinzona. Drei frühere DFB-Funktionäre kommen im Sommermärchen-Prozess ohne Urteil davon. Am 27. April setzt die Verjährung ein.
Im Sommermärchen-Prozess in der Schweiz gegen drei frühere DFB-Funktionäre wird es definitiv kein Urteil geben. „Die Verjährung wird am 27. April 2020 eintreten. An den materiellrechtlichen Verjährungsfristen wurde notrechtlich nichts geändert“, teilte Bernhard Isenring, Anwalt des wegen Gehilfenschaft zum Betrug angeklagten Ex-DFB-Präsidenten Wolfgang Niersbach, der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch mit.
Am Montagabend hatte das Bundesstrafgericht in Bellinzona entschieden, das seit Mitte März unterbrochene Verfahren wegen der Corona-Krise bis zum 27. April weiter auszusetzen. „Im Ergebnis ist die Einstellung des Verfahrens die einzig mögliche Konsequenz“, sagte Isenring.
Millionen-Überweisung aus dem Jahr 2005 stand im Fokus der Ermittler
Neben Niersbach (69) waren der ehemalige DFB-Präsident Theo Zwanziger (74), der frühere DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt (78) und Ex-Fifa-Generalsekretär Urs Linsi (70) wegen Betruges angeklagt worden. Alle Beschuldigten hatten die Vorwürfe stets bestritten. Ob sie Anspruch auf eine Entschädigung haben, muss das Gericht zu einem späteren Zeitpunkt klären.
Im Kern ging es in dem Prozess um eine Überweisung des Deutschen Fußball-Bundes im April 2005 in Höhe von 6,7 Millionen Euro über die Fifa an den inzwischen gestorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus. Das Geld wurde als Beitrag für eine Gala zur WM 2006 deklariert, die nie stattfand.
Im Jahr 2002 hatte der damalige WM-Organisationschef Franz Beckenbauer ein Darlehen von Louis-Dreyfus in gleicher Höhe erhalten, das letztendlich auf Konten des damaligen Fifa-Finanzchefs Mohamed bin Hammam verschwand. Wofür ist immer noch unklar. (dpa)