Bellinzona. Das Schweizer Bundesstrafgericht gerät im Kampf gegen die drohende Verjährung beim Sommermärchen-Prozess offenbar hoffnungslos ins Hintertreffen.
Angesichts des grassierenden Coronavirus hat das Schweizer Bundesstrafgericht den so genannten Sommermärchen-Prozess ausgesetzt. Das Verfahren gegen einen Schweizer und drei deutsche ehemalige Fußballfunktionäre um dubiose deutsche Millionenzahlungen im Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006 werde bis mindestens 20. April vertagt, teilte das Gericht am Dienstagabend in Bellinzona mit. Dass überhaupt noch ein Urteil ergeht, wird damit immer unwahrscheinlicher. Das Delikt verjährt am 27. April.
Angeklagte fehlten beim Prozessauftakt
Angeklagt sind die Ex-Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Wolfgang Niersbach (69) und Theo Zwanziger (74), sowie der frühere DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt (78) und der Ex-Generalsekretär des Weltverbandes Fifa, Urs Linsi (70). Ihnen wird Betrug beziehungsweise im Fall von Niersbach Gehilfenschaft zum Betrug vorgeworfen. Zwanziger und Schmidt waren der Eröffnung des Verfahrens vergangene Woche ferngeblieben und hatten Atteste vorgelegt. Die Verhandlung war bereits seit Ende vergangener Woche unterbrochen.
Sie hatten 2005 eine Überweisung des DFB auf Fifa-Konten in Höhe von 6,7 Millionen Euro als Beitrag für eine Gala-Feier deklariert, obwohl das Geld zur Tilgung eines Darlehens verwendet wurde. Dieses Darlehen hatte der damalige WM-Organisationschef Franz Beckenbauer erhalten und an den damaligen Fifa-Vizepräsidenten Mohamed bin Hammam gezahlt. Wofür, ist unklar. Bin Hammam ist lebenslang gesperrt. (dpa/sid)