München. Bayerns Justizministerin Merk hat laut Medienberichten einen Entwurf für ein Bundes-Sportschutzgesetz ausgearbeitet. Sportbetrug und Doping sollen strafrechtlich verfolgt werden.
Als Reaktion auf den größten Wettskandal in der Geschichte des europäischen Fußballs sollen Sportbetrug und auch Doping künftig als Verbrechen gewertet und mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hat nach Angaben der Süddeutschen Zeitung bereits einen Entwurf für ein Bundes-Sportschutzgesetz ausgearbeitet. Demnach sollen Bestechung, Bestechlichkeit, Doping und sonstige betrügerische Manipulationen künftig mit allen Mitteln strafrechtlich verfolgt werden.
Die Strafen für Sportbetrug sollen dem Entwurf nach bis zu zehn Jahren Haft reichen. Der Gesetzentwurf aus Bayern reagiert damit auf den aktuellen Wettskandal, bei dem alleine in Deutschland 32 Spiele von der 2. Bundesliga abwärts verschoben worden sein sollen. Mit dem neuen Gesetz soll jede Korruption im Sport strafrechtlich verfolgt werden können. Bayern will den Gesetzentwurf, der bei Ermittlungen gegen Sportbetrüger auch Telefonüberwachungen vorsieht, im Bundesrat einbringen.
Bei Doping sollen 15 Jahre Haft möglich sein
Bei gewerbsmäßigem Doping sollen sogar bis zu 15 Jahren Haft möglich sein. Vor allem dann, wenn mutmaßliche Täter Dopingmittel an Minderjährige weiterreichen. Bislang wird Doping in den geltenden Vorschriften des Arzneimittelrechts nicht ausreichend erfasst.
Das insbesondere in den Individualsportarten in die Mode gekommene Eigenblutdoping ist beispielsweise noch immer nicht strafbar. Das neue Gesetz soll sowohl Blut- als auch Gendoping bestrafen und auch die Sportler selbst in die Strafbarkeit miteinbeziehen.
Die Erfolgsaussichten für den Entwurf sind derzeit noch kaum abzuschätzen. Bayern hatte einen ähnlichen Gesetzentwurf allerdings bereits vor drei Jahren eingereicht, war aber unter anderem am Veto des damaligen Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble gescheitert. (sid)