Starnberg. 50 Tage á 850 Euro. So viel muss Jens Lehmann zahlen. Der ehemalige Torwart des BVB und S04 wurde wegen der Beihilfe zur Unfallflucht verurteilt.
Der ehemalige Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann ist vor dem Amtsgericht Starnberg wegen Beihilfe zur Unfallflucht zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 850 Euro (42.500 Euro) verurteilt worden. Zuvor waren gegen den 46-Jährigen ein Verfahren wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung sowie ein Vorfall wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung eingestellt worden.
Anderer Vorfall vor zwei Jahren
Die Staatsanwaltschaft hatte Lehmann im Prozess zunächst alle drei Anklagepunkte vorgeworfen. Unter anderem habe der ehemalige Keeper des FC Schalke und Borussia Dortmund im vergangenen Herbst als Beifahrer nach einem Auffahrunfall in München Beihilfe zur Unfallflucht geleistet. Der Vorfall tue Lehmann leid, sagte eine Anwältin des heutigen TV-Experten dazu, er habe im Nachhinein dafür gesorgt, dass der Schaden über die Versicherung reguliert worden sei.
Eigentlicher Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Strafbefehl über 240.000 Euro wegen Nötigung und versuchter Körperverletzung gewesen, gegen den Lehmann Einspruch eingelegt hatte. Lehmann war vorgeworfen worden, am 9. November 2014 auf der Autobahn A952 bei Starnberg einen anderen Verkehrsteilnehmer zum Anhalten gezwungen und attackiert zu haben.
Lehmann: "Zu Tode erschreckt"
Lehmann sagte vor Gericht, er habe sich von seinem Kontrahenten bedrängt gefühlt: "Ich hatte das Gefühl, dass er mich rammen wollte. Ich habe mich zu Tode erschreckt." Sein Kontrahent hatte eine andere Sicht der Dinge. Lehmann habe ihn ausgebremst, sei ausgestiegen und habe "irgendetwas gebrüllt und mich am Hals gepackt". Es stand somit Aussage gegen Aussage.
Das Verfahren wurde im Anschluss an die Zeugenaussagen und nach längerer Konsultation der Anwälte eingestellt - ebenso wie der Vorfall aus dem Frühjahr. Lehmann sei dabei auf der Autobahn A8 geblitzt worden und habe nach Zustellung des Bußgeldbescheides eine andere Person als Fahrer angegeben. Zu dem Deal zwischen Verteidigern und Staatsanwaltschaft kam es, weil Lehmann den Strafbefehl wegen der Beihilfe zur Unfallflucht akzeptiert hatte. (sid)