Bochum. Das Landgericht Bochum hat René Schnitzler zu einer Geldstrafe verurteilt, allerdings nicht wegen Wettbetrugs, sondern wegen Steuerhinterziehung.
Der frühere Fußballprofi René Schnitzler ist vom Vorwurf des Wettbetrugs freigesprochen worden. Das Bochumer Landgericht hat am Donnerstag eine Geldstrafe von 900 Euro wegen Steuerhinterziehung gegen ihn verhängt. Schnitzler hatte der Wettmafia 2008 zwar zugesichert, Spiele seines damaligen Clubs FC St. Pauli zu manipulieren. Nach Ansicht der Richter gebe es erhebliche Zweifel, ob die Manipulationszusage wirklich ernst gemeint war. Eine Verurteilung wegen Betruges sei deshalb nicht möglich.
Schnitzler selbst hatte behauptet, dass alles nur vorgegaukelt war. Weil Schnitzler jedoch mindestens 60 000 Euro Bestechungsgeld von der Wettmafia angenommen und nicht versteuert habe, hat er wegen Steuerhinterziehung eine Geldstrafe erhalten.
Auch Mitangeklagte freigesprochen
Auch der niederländische Wettanbieter Paulus R. und ein Mittelsmann wurden vom Vorwurf des Wettbetrugs freigesprochen. Paulus R. wurde sofort nach der Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft entlassen. In seinem Fall sei die Anwendung des deutschen Strafrechts nicht möglich, hieß es im Urteil. Alle Absprachen und Geldübergaben hätten in den Niederlanden und damit im Ausland stattgefunden.
Die Staatsanwaltschaft hatte das völlig anders gesehen und für alle drei Angeklagten Bewährungsstrafen beantragt. Konkret war es im Prozess um Spiele des FC St. Pauli gegen Mainz 05, Alemannia Aachen und Hansa Rostock aus dem Zweitliga-Jahr 2008 gegangen. (dpa)