München. Das Datum des Haftantrittes von Uli Hoeneß bleibt vorerst ein Justizgeheimnis. Die Staatsanwaltschaft München II verwies erneut darauf, dass Strafvollstreckungsverfahren nicht öffentlich seien.
"Wir äußern uns zur Vollstreckung und zu dem Artikel in der "Bild"-Zeitung nicht", sagte ein Behördensprecher auf Anfrage. Das Blatt hatte berichtet, sollte der FC Bayern München erneut das Finale der Champions League erreichen, wolle Hoeneß das Spiel am 24. Mai in Lissabon noch von der Tribüne aus verfolgen und erst danach ins Gefängnis gehen. Der frühere Präsident des deutschen Fußball-Rekordmeisters war am 13. März wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Der Beginn der Haft hängt vor allem von einem Termin ab: der Zustellung der Urteilsbegründung. Laut Strafprozessordnung muss das Landgericht München II spätestens sieben Wochen nach Verkündung des Urteils den Prozessparteien die schriftliche Begründung vorlegen. Schöpft das Gericht diese Frist voll aus, ist der 30. April das letztmögliche Datum für die Zustellung. Erst nach Vorlage der Urteilsgründe kann die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde Hoeneß die Ladung zum Haftantritt zukommen lassen. Eine konkrete Frist, wann der Verurteilte die Strafe danach anzutreten hat, ist nach der Strafvollstreckungsordnung nicht vorgesehen.
Ob das Gericht das Urteil bereits verschickt hat, teilten weder die Verteidigung von Hoeneß noch die Staatsanwaltschaft noch das Gericht selbst mit. Als sogenannter Selbststeller, der aus der Freiheit und nicht aus der Untersuchungshaft ins Gefängnis muss, wird Hoeneß direkt zu dem eisernen Tor der Haftanstalt in Landsberg a. Lech kommen.