Düsseldorf. Ex-DEG-Stürmer Michael Davies verklagt die Düsseldorfer, weil sie Schuld an seiner Dopingsperre haben sollen. Richter legt den Parteien Einigung nahe.

Mit versteinerter Miene trat der eigens aus Hamburg angereiste Michael Davies gemeinsam mit seinem Rechtsbeistand Alexander Engelhard gestern um kurz vor 13 Uhr in den Saal 113 des Arbeitsgericht am Düsseldorfer Hauptbahnhof. Zu Wort kam der ehemalige DEG-Torjäger, der seinen Ex-Klub verklagt hat, jedoch nicht. Wohl aber die Anwälte.

Auf dem Plan stand der Gütetermin zwischen dem Ex-DEG-Stürmer und der DEG Eishockey-GmbH. Es ist die unglückliche Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses, das gut begann und ein jähes Ende nahm.

DEG-Teamärzte in der Verantwortung?

Der 29-jährige US-Amerikaner war in der vergangenen Saison bester Punktesammler der Liga und an 45,3 Prozent aller DEG-Tore beteiligt, bis ihn Anfang Dezember 2014 eine Dopingsperre stoppte. Der Angreifer sieht den Düsseldorfer Klub und die Teamärzte in der Verantwortung, fordert Schadensersatz in Höhe von 143 472,66 Euro – 102 155,10 Euro entgangener Gewinn, 11 317,56 Euro für Anwalts- und Gerichtskosten sowie 20 000 Euro für Rufschädigung und 10 000 Euro seelischer Schäden.

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Seine Begründung: Die DEG habe versäumt, eine medizinische Ausnahmegenehmigung bei der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA) zu beantragen. Daher sei er positiv getestet, als Dopingsünder hingestellt und drei Monate gesperrt worden.

DEG will Davies in die Pflicht nehmen

DEG-Anwalt Prof. Dr. Markus Buchberger rügt jedoch gleich zu Beginn, das Verfahren gehöre nicht vor das Arbeitsgericht, weil der Klub als Arbeitgeber für das gesamte Geschehen keine Verantwortung trage. Genau darüber soll nun am 23. Februar entschieden werden. Der gestrige Gütetermin ist somit (vorerst) geplatzt.

Außerdem erklärte Buchberger, die Ärzte, mit denen die DEG zusammenarbeite, seien keine Erfüllungsgehilfen, es bestehe für jeden Spieler freie Arztwahl. Vor allem jedoch sei es laut der Richtlinien der Deutschen Eishockey-Liga die „persönliche Pflicht eines jeden Athleten, dafür zu sorgen, dass keine Verbotenen Substanzen in seinen Körper gelangen".

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Diese persönliche Pflicht könne nicht an den Arbeitgeber übertragen werden. Außerdem sei der US-Amerikaner laut DEL-Statuten dazu verpflichtet, sich selber darum zu kümmern, dass sein benötigtes Medikament bei der nationalen Doping Agentur (NADA) genehmigt wird.

Einige Punkte sorgen für Verwunderung

Davies’ Forderungen gingen, sofern sie überhaupt berechtigt seien, daher an die falsche Adresse. Der Widerspruch der Gegenseite ließ nicht lange auf sich warten. Und Davies gehe es zudem nicht nur um Schadenersatz, sondern er wolle rein gewaschen werden vom Vorwurf des Dopings, weil andere Fehler gemacht hätten.

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Wenngleich einige Punkte der Schadensersatzansprüche doch für gute Unterhaltung unter den Zuschauern sorgten. Verwundert wurde zur Kenntnis genommen, dass Davies in Hamburg 50 Prozent mehr verdient als bei der DEG, aber dort schlechter spielt und weniger punktet, weil das Spiel nicht so auf ihn zugeschnitten ist und ihm deshalb Geld durch die Lappen geht.

Richter legt Eibnigung nahe

Doch auch Richter Dr. Klaus Olschewski erklärte: „Ich bin an einem Passus im Arbeitsvertrag hängen geblieben. Bei den Pflichten des Spielers steht da: Im Falle einer Verletzung oder Erkrankung im Rahmen seiner Tätigkeit als Lizenzspieler ist der Spieler verpflichtet, sich bei dem vom Klub genannten Arzt zur Behandlung unverzüglich vorzustellen.“

Am Ende legte er daher beiden Parteien nochmals eine gütliche Einigung nahe, da sich möglicherweise ein „umfangreicheres Verfahren“ mit zahlreichen Zeugen abzeichne, das „nicht so zügig zu beenden“ sei. Eine Verlängerung der Verlängerung scheint somit nach der (vorerst) gescheiterten Güteverhandlung mehr als wahrscheinlich.