Gelsenkirchen.

Peter Peters kommentierte die Nachricht aus Nyon ziemlich schnell und eindeutig. „Wir werden das Urteil der UEFA respektieren“, sagte der Finanzvorstand des Fußball-Bundesligisten FC Schalke 04. Kurz zuvor hatte die Europäische Fußball-Union UEFA den Einspruch der Königsblauen gegen die Wertung des Achtelfinal-Hinspiels der Champions League gegen Galatasaray Istanbul (1:1) abgewiesen.

„Wir haben von Anfang an immer betont, dass es uns um eine Klärung des Sachverhalts ging“, erklärte Peters, „dies war allein über den formalen Weg des Einspruchs möglich, weil nur so die erforderlichen Dokumente geprüft werden konnten.“ Weil der FC Schalke 04 gegen das Urteil der UEFA keine weiteren Rechtsmittel einlegen wird, entscheidet einzig das Rückspiel am 12. März in der Arena über den Viertelfinal-Einzug.

Nachdem Medienberichte und auch eine Meldung auf der offiziellen Homepage von Galatasaray den Eindruck erweckt hatten, dass die Spielberechtigung für den erst in der Winterpause aus China verpflichteten Didier Drogba nach dem offiziellen Meldeschluss für die Champions League beantragt worden sei, hatten die Königsblauen den Protest eingelegt. „Dies war der einzige juristisch mögliche Weg, die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Drogba zu überprüfen und gleichzeitig die Rechtsposition des Vereins zu wahren“, erklärte der Klub.

Alle Vorgaben erfüllt

Die Ermittlungen der UEFA ergaben nun, dass Galatasaray die internationale Spielberechtigung form- und fristgerecht beantragte. Damit sind alle Vorgaben erfüllt, auch wenn die Spielberechtigung nach Meldeschluss erteilt wurde.