Der Einspruch des ehemaligen Gerolsteiner-Profis Stefan Schumacher gegen seine zweijährige Doping-Sperre ist vom obersten französischen Verwaltungsgericht zurückgewiesen worden.
Das oberste französische Verwaltungsgericht hat den Einspruch des früheren Gerolsteiner-Profis Stefan Schumacher gegen seine zweijährige Dopingsperre abgewiesen. Das Analyseverfahren für die Blutproben durch die französische Antidoping-Agentur (AFLD) sei regelkonform gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung des Conseil d"Etat.
Schumacher hatte Einspruch gegen das Strafmaß der AFLD vom Februar dieses Jahres eingelegt. Der Nürtinger verwies auf Verfahrensfehler, unter anderem sei das Analyseverfahren zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht zulässig gewesen. Der Radsport-Weltverband UCI hatte die von der AFLD zunächst nur für Frankreich ausgesprochenen Sperre weltweit ausgedehnt. Schumacher kämpft gegen die Sperre auch vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS an.
Schumacher war in den Nachkontrollen zur Tour de France 2008 positiv auf den Epo-Nachfolger Cera getestetet worden. Cera wurde dem zweimaligen Tour-Etappensieger auch bei den Olympischen Spielen in Peking in der A- und B-Probe nachgewiesen. Auch diese Proben waren durch das Analyseverfahren der AFLD kontrolliert worden.