Berlin..
Das Dienstvergehen wegen des Verdachts auf Blutdoping konnte der fünfmaligen Olympiasiegerin Claudia Pechstein nicht zweifelsfrei bewiesen werden. Es gelte „Im Zweifel für den Angeklagten“.
Die Akademie der Bundespolizei hat ihr Disziplinarverfahren gegen die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein wegen des Verdacht auf Blutdoping eingestellt. Ein Dienstvergehen der fünfmaligen Olympiasiegerin, die Vollzugsbeamtin der Bundespolizei ist, konnte nicht zweifelsfrei bewiesen werden, wie das Innenministerium in Berlin am Montag mitteilte. Das Disziplinarverfahren gegen die 38-Jährige lief seit Juli 2009.
Das Ministerium wies darauf hin, dass im behördlichen Disziplinarverfahren strengere Beweislastregeln gelten vor dem Internationalen Sportgerichtshofs CAS. Der Dienstherr müsse ein Vergehen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachweisen, es dürften „keine vernünftigen Zweifel“ bestehen. Andernfalls sei das Disziplinarverfahren - wie im Fall Pechstein - zugunsten der Beamtin einzustellen. Es gelte der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“.
Vor dem CAS reichte jedoch ein geringeres Beweismaß, nämlich „höher als die bloße Wahrscheinlichkeit, jedoch geringer als ein Beweis, der jeden Zweifel ausschließt“. Auf dieser Grundlage hatte der CAS im November 2009 die zweijährige Dopingsperre gegen Pechstein bestätigt.
Bei Blutproben während der Mehrkampf-Weltmeisterschaft im Februar vergangenen Jahres in Norwegen wurden bei Pechstein zwar keine verbotenen Doping-Substanzen, aber ungewöhnliche Retikulozyt-Werte festgestellt - das sind junge rote Blutkörperchen aus dem Knochenmark. Die Internationale Eislaufunion (ISU) verhängte daraufhin eine zweijährige Sperre gegen Pechstein. Bei den Olympischen Winterspielen in Vancouver durfte Pechstein nicht starten.
Zurzeit liegt dem Schweizer Bundesgericht ein Revisionsantrag Pechsteins vor. Ihr Ziel ist es, eine Wiederaufnahme des Verfahrens beim Internationalen Sportgerichtshof zu erreichen. (apn)