Essen.
Wir skizzieren die bekanntesten Doping-Fälle im Sprint.
Ben Johnson (1988/1993): Der Kanadier entfachte bei den Olympischen Spielen 1988 den bis dahin größten Doping-Skandal. Nach seinem 100-m-Triumph in der Weltrekordzeit von 9,79 Sekunden wurde ihm bei einer Kontrolle das Steroid Stanozolol nachgewiesen. Nach einem Comeback wurde er 1993 erneut erwischt.
Katrin Krabbe (1992): Die Doppel-Weltmeisterin von 1991 aus Neubrandenburg wurde 1992 gesperrt. Ihr war die Einnahme des Kälbermastmittels Clenbuterol nachgewiesen worden.
Kelli White (2003): Die US-Läuferin und damalige Freundin des deutschen Speerwerfers Boris Henry wurde 2003 bei der WM der Einnahme des Stimulanzmittels Modafinil überführt und für zwei Jahre gebannt.
Torri Edwards (2004): Die US-Sprinterin erhielt nach der Suspendierung von White 2003 nachträglich den 100-m-Weltmeistertitel zugesprochen, wurde ein Jahr später aber selbst mit dem Stimulanzium Nikethamid erwischt und gesperrt.
Dwain Chambers (2004): Der britische Sprint-Europameister von 2002 ist nach einem positiven Test auf das im kalifornischen Balco-Labor entwickelte Designer-Steroid Tetrahydrogestrinon (THG) für zwei Jahre gesperrt worden.
Tim Montgomery (2005): Der Ex-Weltrekordler aus den USA ist im Zuge der Balco-Ermittlungen auf Grund von Indizien überführt und für zwei Jahre gesperrt worden.
Justin Gatlin (2006): Der amerikanische Olympiasieger von 2004 und zweimalige Weltmeister von 2005 wurde positiv auf Testosteron getestet. Er wurde sechs Jahre gesperrt – und startet nun bei der WM in Moskau.
Marion Jones (2007): Die frühere Lebensgefährtin von Tim Montgomery, die 2000 drei Goldmedaillen in Sydney gewann, wurde zwar nie positiv getestet, gab aber 2007 in einem Ermittlungsverfahren zu, jahrelang gedopt zu haben. Wegen Meineids wurde sie zu einer Haft von sechs Monaten verurteilt.
Veronica Campbell-Brown (2013): Die 200-Meter-Weltmeisterin und dreimalige Olympiasiegerin aus Jamaika wurde Anfang Mai positiv auf ein Diuretikum getestet. Der Welt-Leichtathletik-Verband spricht allerdings von einem „geringfügigen Verstoß“.