Brüssel..
Die Europäische Union nimmt den spanischen Fußball unter die Lupe. Spitzenvereine wie Real Madrid oder der FC Barcelona waren von der Konkurrenz in anderen Ländern schon lange um die horrenden Ablösesummen und Gehälter beneidet worden, die sie für Stars wie Cristiano Ronaldo, Gareth Bale oder Neymar zahlen können. Die EU-Kommission will nun herausfinden, ob Vereine im Land des Welt- und Europameisters indirekt staatliche Hilfen erhielten, die ihnen einen Wettbewerbsvorteil einbrachten.
Wenn Brüssel den Verdacht bestätigt sieht, könnte die EU-Behörde verlangen, dass die Klubs illegale Hilfen zurückzahlen müssen. Niemand kann abschätzen, um welche Beträge es ginge. „Die Rechnung dürfte sich auf Millionen belaufen“, argwöhnte die Zeitung „El País“ am Dienstag. „Brüssel sagt der spanischen Liga Schach an.“
Allerdings dürfte das EU-Verfahren sich über eine längere Zeit hinziehen. Einer der Verdachtsmomente besteht darin, dass Real, Barça, Athletic Bilbao und CA Osasuna aufgrund ihres rechtlichen Status Steuervorteile genießen. Die spanische Regierung hatte die Profi-Vereine 1990 verpflichtet, sich in Aktiengesellschaften umzuwandeln. Damit sollte die rapide Verschuldung gestoppt werden.
Nur finanziell gesunde Vereine wie Real oder Barça durften den Status von Sportvereinen behalten. Nach Angaben des Sportblatts „Marca“ zahlen sie 25 Prozent Körperschaftssteuer, die Aktiengesellschaften dagegen 30 Prozent. Der Chef der obersten spanischen Sportbehörde CSD, Miguel Cardenal, betonte jedoch: „Die Steuerlast der Klubs ist in Spanien erheblich höher als in Deutschland, England oder Frankreich.“ Zudem fragt man sich in Spanien: Wieso ließ die EU-Kommission sich 20 Jahre Zeit, bis sie an den Regelungen Anstoß nahm?
Bürgschaften über 118 Millionen
In der Region Valencia nimmt die EU Bürgschaften über insgesamt 118 Millionen Euro ins Visier, die die Regionalregierung für den FC Valencia, den FC Elche und Herculés Alicante übernommen hatte. Der Finanzminister der Region, Juan Carlos Moragues, meinte: „Die Bürgschaften stellten keine Beeinträchtigung des Wettbewerbs dar.“ Sie seien gewährt worden, um die Klubs aus bedrohlicher Lage zu befreien.