Köln.. Juristische Konsequenzen in der Erfurter Blutdoping-Affäre: Claudia Pechstein hat am Mittwoch eine Schadenersatzklage gegen die ARD angekündigt. Nach der Wende in der Affäre um Blutbestrahlungen am Erfurter Olympiastützpunkt wirft die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin dem Sender Rufmord vor.
Rechtliche Schritte gegen das Internationale Olympische Komitee IOC und den Ski-Weltverband FIS hatte vor Tagen auch der österreichische Langlauf-Trainer Walter Mayer in der ARD angedroht. Er war wegen ähnlicher Methoden der Blutbehandlung bei Olympia lebenslang gesperrt worden. Nun sieht es nach seiner Sicht so aus, als habe auch er damals nichts Verbotenes getan.
Die ARD-Sportschau hatte laut Pechstein am 28. Januar 2012, einen Tag vor der Ausstrahlung des Beitrages, angefragt, ob bei ihr eine Abnahme, UV-Bestrahlung und Re-Injektion des Blutes durch den Erfurter Sportmediziner Andreas Franke durchgeführt worden sei. Zudem habe man bis zum nächsten Tag wissen wollen, ob sie im Zuge der Ermittlungen gegen Andreas Franke schon von der Staatsanwaltschaft Erfurt als Zeugin vernommen worden sei.
„Ich habe während meiner gesamten Karriere niemals gedopt“
Pechstein habe geantwortet: „Wie ja bereits bekannt ist, bin ich weder Betroffene der staatsanwaltlichen Ermittlungen noch der daraus resultierenden Verfahren der NADA. Von daher bitte ich um Verständnis, dass ich mich im Rahmen von Verfahren, die sich zum Teil gegen eine meiner Teamkolleginnen richten, nicht äußern werde. Darüber hinaus möchte ich einmal mehr betonen, dass ich während meiner gesamten Karriere niemals gedopt, niemals zu unerlaubten Mitteln oder Methoden gegriffen habe. Ich bitte darum, dies anlässlich einer etwaigen Berichterstattung zu berücksichtigen, und alles zu vermeiden, einen anderen Eindruck zu erwecken.“
Im Sportschau-Bericht des gleichen Tages sei zwar erwähnt worden, dass man eine Stellungnahme Pechsteins erhalten habe, der Inhalt allerdings sei verschwiegen worden. „Stattdessen wurde behauptet, Claudia Pechstein gehöre zu den Patienten von Herrn Dipl. med. Franke, an denen eine verbotene Blutbehandlung durchgeführt worden sei.“
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