Duisburg. Die umstrittene „Trainingsgruppe 2“ könnte für 1899 Hoffenheim zum Bumerang werden. Die Kraichgauer und auch der Hamburger SV, der ebenfalls einige Spieler loswerden möchte, gelten für viele Spieler und auch die Gewerkschaften europaweit nicht mehr als die besten Adressen.
Die Abschiebung von ungeliebten Spielern könnte für die Fußball-Bundesligisten 1899 Hoffenheim und den Hamburger SV zu einem klassischen Eigentor werden. Ausländische Profis werden offenbar von ihren nationalen Gewerkschaften sogar vor Wechseln zu 1899 dem HSV gewarnt. Dies bestätigte Ulf Baranowsky, Geschäftsführer der Spielergewerkschaft VDV, dem SID.
„Wir hören aus anderen Ländern, dass die Spieler, die sich für die betreffenden Klubs interessieren, aus Gewerkschaftskreisen auf diese Problematik in Hoffenheim und auch beim Hamburger SV hingewiesen werden“, sagte Baranowsky und antwortete auf die Frage, ob dies eine konkrete Wechsel-Warnung sei: „Das ist sehr zugespitzt formuliert. Aber im Kern trifft es zu. Die Vorgänge werden international wahrgenommen und mit großer Verwunderung beurteilt.“
HSV-Boss Jarchow kann die Warnung nicht nachvollziehen
Auch die VDV informiert Spieler, die sich bei ihr über die betreffenden Vereine kundig machen wollen. „Wenn sich ein Spieler direkt mit einer entsprechenden Anfrage bei uns melden würde, würden wir ihm diese Infos natürlich nicht vorenthalten“, sagte Baranowsky.
Im Kraichgau und in der Hansestadt wurden zahlreiche Spieler vom Trainingsbetrieb der Profimannschaft ausgeschlossen. In Hoffenheim wurde die umstrittene „Trainingsgruppe 2“ eingerichtet, der unter anderem Ex-Nationaltorhüter Tim Wiese angehört.
Der HSV-Vorstandsvorsitzende Carl Jarchow kann die Warnung vor einem Wechsel zu seinem Klub nicht nachvollziehen. „Sie deckt sich auch nicht mit den Erfahrungen, die wir in dieser etwas hektischen Transferperiode gemacht haben. Es ist nicht so, dass Spieler aus dem Ausland nicht mehr mit uns reden wollen“, sagte der 58-Jährige dem SID. Hoffenheims Leiter Profifußball Alexander Rosen wünscht sich, „dass diese Debatte ausgewogener, faktenbezogener und mit mehr Substanz geführt wird“.
Derdiyoks Klage inhaltlich gerechtfertigt
Das Urteil des Arbeitsgerichts Mannheim beim Einspruch des Hoffenheimer Stürmers Eren Derdiyok bezeichnete Baranowsky derweil als „sehr unglücklich“. Das Gericht hatte den Antrag des Schweizers auf eine einstweilige Verfügung „aus prozessualen Gründen“ zurückgewiesen. Die Beschwerde des 25-Jährigen wurde inhaltlich aber als gerechtfertigt bezeichnet.
„Der Sieger ist natürlich der Spieler, weil seine Argumentation im Grundsatz keineswegs infrage gestellt wurde“, äußerte Baranowsky: „Der Richter hat wohl keine Eilbedürftigkeit gesehen, weil es diese Trainingsgruppe 2 ja schon seit einigen Wochen gibt. Dies würde in der Schlussfolgerung aber bedeuten, dass ein Spieler immer sofort klagen muss, um sein Recht auch zeitnah durch eine einstweilige Verfügung zu erhalten. Jetzt verzögert sich das Verfahren unnötig zu Lasten des Spielers. Dies entspricht nicht unserer Rechtsauffassung.“ Sollte es zum Hauptverfahren kommen, geht die VDV nach Angaben ihres Geschäftsführers „davon aus, dass der Spieler recht bekommen wird.“
Teilnahme am Trainingsbetrieb ist ein hohes Gut
Den Kollegen von Derdiyok, der vor einem Wechsel zum Hamburger SV steht und somit das Verfahren am 12. September nicht mehr anstrebt, rät die Spielergewerkschaft, den Weg zu Ende zu gehen.
„Unsere Aufgabe ist es nicht, die Spieler vor Gericht zu drängen, sondern sie vielmehr bei der Lösung von Problemen individuell zu beraten und zu betreuen“, sagte Baranowsky: „Dabei weisen wir aber natürlich darauf hin, dass die Teilnahme am Trainingsbetrieb ein hohes Gut ist und dass sie vor Gericht sehr gute Erfolgschancen haben. Und auch, dass es in der Vergangenheit genügend Beispiele dafür gab, dass Spieler, die sich nicht gewehrt haben, danach große Probleme auf dem Spielermarkt hatten.“
Ob in Hoffenheim und Hamburg gütliche Lösungen gesucht wurden, wollte Baranowsky nicht beurteilen: „Zumindest kann dies nicht gelungen sein. Und in jedem Fall kann man solche Fälle eleganter lösen.“ In Westeuropa seien Fälle wie diese eher ungewöhnlich. Allerdings liste „das FIFPro-Schwarzbuch sogar noch viel schlimmere Fälle auf. So wurden beispielsweise in Osteuropa schon Spieler mit vorgehaltener Schusswaffe zum Vereinswechsel gezwungen“. (sid)