Lausanne (SID) - Das Schiedsgericht des internationalen Sportgerichtshofes CAS wird bis zum 20. Oktober den Schiedsspruch im Falle des einzigen deutschen Tour-de-France-Siegers Jan Ullrich bekannt geben. Bis dahin wird entschieden, ob dem Einspruch des Radsport-Weltverbandes UCI gegen die Einstellung von Ullrichs Doping-Verfahren durch den Schweizer Verband stattgegeben wird.
Hintergrund ist Ullrichs Verwicklung in die Affäre um den mutmaßlichen Dopingarzt Eufemiano Fuentes, die einen Tag vor dem Start der Tour de France 2006 aufgedeckt worden war. Mit dem Schiedsspruch des CAS sollen endgültig die Zuständigkeiten für diesen Fall geklärt werden.
Der Schweizer Verband, bei dem Ullrich wegen seines Wohnsitzes registriert war, war von der UCI 2006 beauftragt worden, ein Verfahren zu eröffnen. Die Ermittlungen wurden jedoch nach mehr als drei Jahren eingestellt. Man habe keine "Disziplinargewalt", hieß es damals von der Swiss Olympic Association, das für Dopingfälle zuständig ist. Ullrich hatte 2006 im Wissen, nicht mehr Radfahren zu wollen, seine Rennlizenz abgegeben.
Die UCI vertritt die Ansicht, dass die Schweizer auch nach dem Karriereende Ullrichs die Verantwortlichkeit tragen. Der CAS wird darüber befinden. Sollte dem Einspruch stattgegeben werden, sind mehrere Szenarien denkbar. Das schlimmste Urteil sei eine nachträgliche lebenslange Sperre. Der beste Fall sei, wenn der CAS entscheidet, die Schweiz ist nicht zuständig, hatte Ullrichs PR-Berater Falk Nier Ende August gesagt.