Nürnberg. .

Fans des 1. FC Nürnberg erhalten für die Auswärtsspiele in Freiburg und Hamburg keine Stehplatz-Karten. Dies entschied das DFB-Sportgericht nach den Zwischenfällen in Bochum.

Die Fans des 1. FC Nürnberg erhalten für die kommenden beiden Auswärtsspiele in der Bundesliga keine Eintrittskarten für Stehplätze. Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) am Montag nach dem schwerwiegenden Zwischenfall im Gastspiel beim VfL Bochum am 27. Februar. Damals waren im Nürnberger Fanblock zum Spielbeginn Leuchtkörper und Nebelkerzen entzündet worden, dabei wurden neun Personen zum Teil schwer verletzt. Der 1. FC Nürnberg hat das Urteil akzeptiert.

Damit bleibt der Nürnberger Stehplatzblock bei den Auswärtsspielen in Freiburg am 17. April und in Hamburg am 1. Mai leer. Der Club muss dem SC Freiburg und dem Hamburger SV Schadenersatz in Höhe des entsprechenden Stehplatzkontingents zahlen. Darüber hinaus zahlen die Nürnberger in diesem und im nächsten Jahr jeweils 20.000 Euro an das Jugendamt Nürnberg zur Förderung des örtlichen Fanprojekts. „Der Sanktionswert des Urteils liegt bei etwa 100.000 Euro“, erklärte Hans E. Lorenz als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts.

Zur Urteilsbegründung führte Lorenz aus, dass es einen Trend hin zu Zuschauerausschreitungen der Gästefans gebe, das Sportgericht aber bislang stets mit Heimspielsanktionen reagiert habe. „Deshalb wollen wir mit der neuen Form der Sanktion das Übel an der Wurzel packen und gezielt den Auswärtsfan treffen“, so Lorenz. „Der 1. FC Nürnberg hat sich sehr offensiv mit dem Problem auseinandergesetzt und sich beim Kartenkontingent für das Auswärtsspiel in Bremen bereits selbst beschränkt.“ (sid)