Düsseldorf/Mönchengladbach. Das Alkoholverbot vor dem rheinischen Derby zwischen Borussia Mönchengladbach und dem 1. FC Köln ist rechtens. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den Eilantrag eines Gastwirtes aus Mönchengladbach-Rheydt zurückgewiesen.

Es bleibt beim flächendeckenden Alkoholverbot am Samstag am Rande des Fußball-Bundesligaspiels zwischen Borussia Mönchengladbach und dem 1. FC Köln. Zwischen 9 und 15.30 Uhr darf damit in weiten Teilen der Stadt Mönchengladbach kein Alkohol ausgeschenkt werden. In der schriftlichen Begründung der Entscheidung führt die Kammer im Wesentlichen Folgendes an: Nach den polizeilichen Erkenntnissen sei ohne das Verbot mit massiven gewalttätigen Ausschreitungen zu rechnen. Dazu sei im Internet bereits aufgerufen worden. Diese Krawalle zu verhindern und damit die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten wiege höher als das eines Gastwirtes, anlässlich solcher Veranstaltungen alkoholische Getränke auszuschenken. Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen möglich.

Mehr als 400 Geschäfte vom Verbot betroffen

Stadt und Polizei in Mönchengladbach hatten sich zu einem Alkoholverbot vor dem brisanten Bundesliga-Derby entschlossen, um Krawalle zu vermeiden. Betroffen sind insgesamt mehr als 400 Geschäfte auf 142 Straßen in Mönchengladbach. 1200 Polizisten und dutzende Mitarbeiter des Ordnungsamtes sollen dafür sorgen, dass das Alkoholverbot auch umgesetzt wird. Bei den letzten Aufeinandertreffen beider Teams hatte es schwere Krawalle mit zerstörten Bussen, Bahnen, Schlägereien und Leuchtraketen-Angriffen gegeben. (mit ddp)