Essen. Ab 24. November gelten die neuen Corona-Regeln in NRW. Auch der Profifußball ist betroffen. Was sind die Folgen?
Der FC Schalke 04 hatte es vermutet, das Ministerium machte es nun offiziell: Ab diesem Mittwoch gilt die 2G-Regelung in den Fußballstadien von Nordrhein-Westfalen. Wer als Zuschauer ungeimpft ist, kommt nicht mehr auf die Tribünen. Vergangene Woche hatte der Gelsenkirchener Fußball-Zweitligist bereits in einem Impf- appell erklärt, dass die Wahrscheinlichkeit solcher Verschärfungen „alles andere als gering“ sei. Wenige Tage später sind sie nun Realität.
Die neue Coronaschutzverordnung ist elf Seiten lang, enthält Regelungen zu 2G, 2G+ und 3G – für den Sport ist besonders Paragraf vier brisant. Er befasst sich mit Zugangsbeschränkungen und der Testpflicht. Dort heißt es unter anderem, dass „Tätigkeiten der gemeinsamen Sportausübung im Wettkampf und Training auf und in Sportstätten im Amateur- und Profisport nur noch von immunisierten Personen ausgeübt werden dürfen. Übergangsweise können Profisportler jedoch einen PCR-Test vorlegen.“
Hohe Impfquote bei NRW-Teams
Wer Sport treiben will, muss also die 2G-Regel erfüllen – weil die Hospitalisierungsinzidenz in NRW (die Zahl der Krankenhaus-Einweisungen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner) mit 4,22 über dem Grenzwert von 3,0 liegt. Sollte diese Zahl in nächster Zeit noch weiter steigen, drohen sogar noch weitergehende Schutzmaßnahmen. Sinkt die Hospitalisierungsinzidenz wieder unter den Wert von 3, werden Schutzmaßnahmen dagegen wieder zurückgenommen.
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2G gilt damit ab heute zumindest im Breitensport. Ungeimpfte Profis, ob unter freiem Himmel in einem Fußballstadion oder unterm Hallendach beim Handball oder Eishockey, dürfen auch ohne Impfung oder Genesung noch mit Tests weitermachen, die ein wichtiger Bestandteil von diversen Hygieneschutzkonzepten sind. Zumindest noch: Denn in Zukunft könnten für sie, für die bisher die bundesweiten 3G-Regeln wie für alle anderen Arbeitnehmer auch gelten, die 2G-Regel maßgeblich sein. Dafür müsste jedoch noch geklärt werden, was unter der „Übergangszeit“ zu verstehen ist. Fraglich scheint auch, ob die 2G-Regelung dann mit dem Arbeitsrecht vereinbar wäre.
Würde die Regel allerdings zeitnah greifen, hätte das Konsequenzen für den Spielbetrieb. Am 4. Dezember trifft Borussia Dortmund im Bundesliga-Spitzenspiel auf den FC Bayern, der Titelverteidiger aus München führt die Tabelle vor dem BVB an. Aber bekanntlich haben die Münchener mehrere Akteure wie zum Beispiel die Nationalspieler Joshua Kimmich, die nach wie vor ungeimpft sind. Sie dürften demnach nicht am Spielbetrieb in NRW teilnehmen. Serge Gnabry und Jamal Musiala haben sich inzwischen impfen lassen. Außerdem ist für die Vereine in NRW wichtig: Ungeimpfte Spieler dürfen nach Ablauf der Übergangsphase auch nicht mehr mit ihren Mannschaften trainieren.
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Bei Borussia Dortmund erfüllen alle Profis den 2G-Status, sind also geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen. Der VfL Bochum gibt den Anteil seiner geimpften Spieler stets als „sehr hoch“ an. Bei Borussia Mönchengladbach entsprach den letzten Auskünften zufolge nur ein Spieler nicht den 2G-Voraussetzungen, er wollte sich aber auch nun impfen lassen.
BVB-Chef Hans-Joachim Watzke hatte sich schon am vergangenen Sonntag zu den anstehenden Neuregelungen geäußert. Die Dortmunder hatten erst auf 2G umgestellt, sich dann aber doch für die 3G-Regelung entschieden. „Wir hatten erwartet, dass die Landesregierung früh 2G einführt und haben das dann im vorauseilenden Gehorsam gemacht. Ich habe aber Hunderte empörte Briefe bekommen, dass wir den Verein spalten, das waren viele“, sagte der 62-Jährige am Sonntag auf der Mitgliederversammlung.
Politik hilft Klubs bei Argumentation
Die Mehrheitsmeinung sei zwar eine andere, aber es habe eine nicht kleine Minderheit gegeben, die sogar mit Austritt drohte. Zur sich abzeichnenden Kursänderung der NRW-Regierung auf 2G gebe es jetzt wieder eine gemeinsame Linie. „Da hat sich die Politik also auf uns zu bewegt“, so Watzke.
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Fans sind die Kontrollen an den Eingängen bereits gewöhnt, künftig wird speziell ihr 2G-Status überprüft. Diese Kontrolle erfolgt durch die verantwortlichen Veranstalter oder Betreiber. Für digitale Impfzertifikate soll eine App vom Robert-Koch-Institut verwendet werden. Grundsätzlich unterliegen Veranstaltungen mit mehr als 5000 Zuschauern aber auch weiterhin einer Kapazitätsbegrenzung. Steh- oder Sitzplätze dürfen nur zu 50 Prozent ausgelastet werden, bei Veranstaltungen im Freien gilt dies nur für die Stehplätze.