Essen. Die Schweizer Justiz hat ein Strafverfahren gegen Gianni Infantino eröffnet. Der Fifa-Boss macht keine gute Figur. Ein Kommentar.
Für Gianni Infantino gilt die „Unschuldsvermutung“. Ja, was denn sonst, könnte man meinen. Immerhin, es ist die Schweizer Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft, die den Satz ans Ende ihrer Mitteilung hängt, in der sie lapidar informiert, dass sie ein Strafverfahren gegen den Fifa-Boss eingeleitet hat.
Hat Infantino, das soll jetzt ermittelt und möglicherweise am Ende des Verfahrens beurteilt werden, sich bei Treffen mit einem Schweizer Bundesanwalt an Vergehen wie „Amtsmissbrauch“ oder „Begünstigung“ beteiligt?
Geheime Treffen mit einem Bundesanwalt
Dass sich Infantino mit dem Bundesanwalt Michael Lauber zu „geheimen Treffen“ verabredet hatte, ist unstrittig. Fraglich ist allein, was der Fußballboss mit dem Juristen, der gegen Korruption bei der Fifa hätte ermitteln sollen, zu besprechen hatte.
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Klar aber ist bereits jetzt, dass Gianni Infantino sich mindestens bekleckert hat. Selbst, wenn die Ermittler ihm nicht nachweisen können sollten, dass er mit dem Bundesanwalt über Ermittlungen gegen die Fifa gesprochen hat, schritt der 50-Jährige auf dem Weg zu den unsensiblen, konspirativen Treffen zur Unzeit bis zum Hals durch den Sumpf aus Kungelei und Korruption bei der Fifa, den trockenzulegen er mal angetreten war.
Juristisch möglicherweise unschuldig, aber sonst?
Gianni Infantino mag sich am Ende des Strafverfahrens in der Schweiz tatsächlich als unschuldig erweisen. Aber die Älteren erinnern sich noch an Zeiten, da reichte es auch ohne Verurteilung für einen Rücktritt vom hohen Amt aus, sich nicht jederzeit untadelig, also über jeden Verdacht erhaben, verhalten zu haben. Nicht bei der Fifa vielleicht. Aber sonst schon.