Berlin. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) fordert Konsequenzen für Schalkes Aufsichtsratschef Clemens Tönnies. Der DFB will aktiv werden.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat den Schalker Aufsichtsratsvorsitzenden Clemens Tönnies nach dessen umstrittenen Äußerungen scharf kritisiert: „Wer dumpfen Rassismus verbreitet, stellt sich gegen hunderttausende Fußballfans. Die übergroße Mehrheit steht klar für Menschlichkeit und Toleranz“, sagte die Justizministerin dieser Redaktion.
Lambrecht: Rassismus muss man deutlich widersprechen
Lambrecht forderte den Deutschen Fußballbund (DFB) auf, sich „mit dem Vorfall“ zu beschäftigen. „Wir müssen ganz klar machen: Wir lassen uns nicht spalten. Rassismus muss man überall laut und deutlich widersprechen: in sozialen Netzwerken, im Verein, im Job und auf dem Fußballplatz.“ Lambrecht hob hervor: „Nirgendwo gelingt Integration so gut und so schnell wie im Sport. Das darf man nicht gefährden.“
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Der DFB hat am Sonntag bestätigt, dass er dies auch tun wolle. Die Ethikkommission des Deutschen Fußball-Bundes wird sich bei ihrer nächsten Sitzung am 15. August mit dem Vorfall beschäftigen. Das bestätigte der Vorsitzende des Gremiums, Nikolaus Schneider, der Deutschen Presse-Agentur. „Wir werden das Thema in unserem Kreis bereden“, sagte Schneider am Sonntag. Die DFB-Ethikkommission kann selbst kein Urteil fällen. Das dreiköpfige Gremium kann lediglich Anklage erheben, über die dann die DFB-Gerichtsbarkeit entscheiden muss. Bereits in der kommenden Woche will der Ehrenrat von Schalke 04 über mögliche Konsequenzen für den Aufsichtsratschef des Fußball-Bundesligisten beraten.
Fleischfabrikant Tönnies hatte am Donnerstag bei einer Veranstaltung in Paderborn eine Rede zum Unternehmertum gehalten. Der Schalke-Funktionär empfahl dabei die Finanzierung von Kraftwerken in Afrika und sagte laut der Zeitung Neue Westfälische: „Dann würden die Afrikaner aufhören, Bäume zu fällen, und sie hören auf, wenn’s dunkel ist, Kinder zu produzieren.“ Am Freitag hatte Tönnies um Entschuldigung für seine Aussage gebeten, die in „Inhalt und Form unangebracht“ gewesen sei.