Die WADA will die neuen Verfahrensrichtlinien für die Anwendung des indirekten Dopingnachweises am 1. Dezember einführen. Das gab die Welt-Anti-Doping-Agentur bekannt.

Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA will die neuen Verfahrensrichtlinien für die Anwendung des indirekten Dopingnachweises, die die Bestätigung der Zweijahressperre von Claudia Pechstein erschwert hätten, am 1. Dezember einführen. Das gab die WADA auf ihrer Internet-Seite (www.wada-ama.org) bekannt.

Fassungslosigkeit im Pechstein-Lager

Das Lager von Pechstein, deren Zweijahressperre am vergangenen Mittwoch durch den Internationalen Sportgerichtshof CAS bestätigt worden war, reagierte mit Fassungslosigkeit auf die Mitteilung der WADA. "Das ist die größte Sauerei, die jemals im Umfeld des Anti-Doping-Kampfes stattgefunden hat. Das muss man sich mal vorstellen: Am 25. November wurde das Urteil gegen Claudia verkündet, nicht einmal eine Woche später lässt die WADA Richtlinien in Kraft treten, die eine Sperre unmöglich gemacht hätten. Wer jetzt nicht merkt, was da für ein linkes Ding gelaufen ist, dem ist nicht mehr zu helfen", sagte Pechsteins Manager Ralf Grengel dem SID.

Auch der Rechtsexperte und CAS-erfahrene Rechtsanwalt Michael Lehner kritisierte in diesem Zusammenhang das CAS-Urteil scharf. "Das CAS-Panel hat einen schweren Rechtsfehler begangen, ich will sogar den harten Begriff der Rechtsbeugung gebrauchen. Das Panel hat sehenden Auges kommendes Recht missachtet. Das ist extrem bitter für Claudia Pechstein."

Pechstein kann dagegen allerdings nicht mehr vorgehen, was aus der Urteilsbegründung des CAS hervorgeht. Der CAS hatte darin die Entscheidung des Eislauf-Weltverbandes ISU gestützt, im Fall Pechstein nicht nach den neuen Verfahrensrichtlinien gehandelt zu haben. Unter Punkt 118 der Urteilsbegründung heißt es, dass die ISU "korrekt darauf hingewiesen" habe, dass die Erstellung der Verfahrensrichtlinien "noch nicht beendet" und selbst dann "nicht bindend" sei, wenn diese verabschiedet würden.

Der Richtlinien-Entwurf beinhaltet Vorgaben für die Probenabnahme, den Transport, die Analyse im Labor und die Datenauswertung. Zudem empfiehlt er, künftig in Blutproben neun Parameter zu erfassen und zu vergleichen.

Laut einer Erklärung zum WADA-Entwurf durch das Institut für Biochemie der Deutschen Sporthochschule Köln, das vom renommierten Dopingfahnder Wilhelm Schänzer geführt wird, werde "kein Verfahren angestrebt, das nur die Abweichung eines einzigen Blutparameters berücksichtigt". Pechstein war einzig ein überhöhter Retikulozytenwert zum Verhängnis geworden. Ihr Management hatte zudem immer wieder auf schwere Verfahrensfehler der ISU im Umgang mit Pechsteins Blutproben vorgeworfen.