Karlsruhe. . Diese Aktion kommt einen Fußballfan teuer zu stehen: Weil er einen gefährlichen Knallkörper auf Zuschauer geworfen hat, muss ein Fan dem 1. FC Köln 20 340 Euro Schadensersatz zahlen. Das entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH) und wies damit die Revision des Fußball-Bundesligisten gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zurück. Ursprünglich hatte der Verein 30 000 Euro gefordert.
Diese Aktion kommt einen Fußballfan teuer zu stehen: Weil er einen gefährlichen Knallkörper auf Zuschauer geworfen hat, muss ein Fan dem 1. FC Köln 20 340 Euro Schadensersatz zahlen. Das entschied gestern der Bundesgerichtshof (BGH) und wies damit die Revision des Fußball-Bundesligisten gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zurück. Ursprünglich hatte der Verein 30 000 Euro gefordert.
Der betrunkene Fan hatte im Februar 2014 im Zweitligaspiel gegen den SC Paderborn 07 einen Knallkörper vom Oberrang der Tribüne geworfen, der unter das Sprengstoffgesetz fällt. Mehrere Menschen wurden verletzt. Der Fall hatte das BGH mehrmals beschäftigt.
Köln musste schon mehrmals zahlen
Der FC hatte seine Forderung mit der Einzelstrafe für den Wurf von 40 000 Euro begründet. Der BGH-Senat wies das zurück, da diese Summe wegen der Gesamtstrafe nicht fällig wurde. Aus den Einzelstrafen von insgesamt 118 000 Euro sei eine Gesamtstrafe von 60 000 Euro gebildet worden. Das OLG hatte für sein Urteil den Anteil des Knallkörperwerfers daran errechnet.
Der Verein musste schon mehrfach für Fans zahlen. Zuletzt hatte die Uefa Köln wegen der Vorfälle beim Europa-League-Spiel gegen den FC Arsenal (1:3) zu einer Strafe von 60 000 Euro verurteilt. Dagegen hat Köln Berufung eingelegt.