Neu-Isenburg. .

Im Profifußball sind Mehrfachbeteiligungen von Unternehmen und Investoren an Klubs künftig eingeschränkt – nicht aber im viel diskutierten Fall von VW. „Zum Schutz von Integrität und Glaubwürdigkeit“ im sportlichen Wettbewerb darf demnach niemand an mehr als drei Kapitalgesellschaften in der 1. und 2. Bundesliga unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Dies beschloss die Ligaversammlung in Neu-Isenburg. Für Volkswagen bestehe aber wie für andere bisher mehrfach engagierte Konzerne „ein Bestandsschutz“.

Gerade die Fußballoffensive von VW hat zuletzt für Unmut in der Szene gesorgt. Der Profibetrieb des VfL Wolfsburg gehört zu 100 Prozent der Volkswagen AG, VW-Tochter Audi ist Anteilseigner beim FC Bayern München, eine Audi-Tochter wiederum am Zweitliga-Spitzenreiter FC Ingolstadt beteiligt.

50+1-Regel bleibt bestehen

Neu-Einsteiger dürfen dagegen künftig nur bei einem Klubs mit zehn oder mehr Prozent beteiligt sein. Mehrheitsbeteiligungen sind aufgrund der 50+1-Regel weiterhin nur nach einer mehr als 20-jährigen ununterbrochenen Förderung möglich – wie es derzeit im Fall von Milliardär Dietmar Hopp bei 1899 Hoffenheim umgesetzt wird.