Frankfurt/Gelsenkirchen. .
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat für ein Novum gesorgt und die Sperre gegen den Schalker Klaas-Jan Huntelaar zum Teil zur Bewährung ausgesetzt. Der am Samstag beim 1:0 gegen Hannover vom Platz gestellte Stürmer wurde „wegen einer Tätlichkeit“ für sechs Spiele gesperrt, von denen er nur vier absitzen muss. Im Derby bei Borussia Dortmund am 28. Februar wäre der Niederländer wieder spielberechtigt.
Die komplette Strafe muss er nur verbüßen, wenn er bis zum 30. Januar 2016 erneut eine Rote Karte erhält. Zudem muss er 15 000 Euro Geldstrafe zahlen.
„Grundsätzlich gibt es bei Spielsperren keine Bewährung. Dabei wird es auch in Zukunft bleiben“, sagte Hans E. Lorenz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts. „Bei besonders langen Sperren wie in diesem Fall ist aber die Möglichkeit zu prüfen, ob ein Teil der Sperre zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wenn der Spieler nicht vorbelastet ist.“ Die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe wurde vom DFB-Bundestag beschlossen und gilt seit Beginn dieser Saison. Schalke 04 hat die Strafe akzeptiert, das Urteil ist rechtskräftig.