Berlin. .

Olympiasiegerin Claudia Pechstein hat die Sportler Deutschlands vor einem „schlimmen Paragrafen“ im neuen Anti-Doping-Gesetz gewarnt. Einen Tag vor ihrem 15. Start beim Eisschnelllauf-Weltcup in Berlin begrüßte sie das Gesetz zwar grundsätzlich, forderte jedoch Modifikationen. „Das Gesetz muss mit unserem Grundgesetz vereinbar sein. Deshalb sollte jeder Sportler, der das Gesetz in seiner jetzigen Fassung unterstützt, auf der Hut sein und den Text, vor allem den schlimmen Paragraf 11, ganz genau lesen“, sagte Pechstein.

Nicht der Willkür aussetzen

Paragraf 11 regelt die Festlegung auf die Sportgerichtsbarkeit. „Uns soll verboten werden, vor einem ordentlichen Gericht um unser Recht zu kämpfen. Dieses Recht hat laut Grundgesetz jeder Bundesbürger“, sagte Pechstein. Sportler sollten sich nicht einem Rechtssystem unterwerfen müssen, das der Sport sich selbst schuf und in dem die Verbände das Sagen haben. „Die Willkür solcher privaten Sportgerichte kann jeden treffen. Auch saubere Athleten – wie mein Fall bewiesen hat.“