Berlin.

Hausdurchsuchungen, Polizeirazzien, Telefonüberwachung oder Athleten, die hinter Gitter wandern: Wenn das Anti-Doping-Gesetz wie geplant 2015 in Kraft tritt, wird der Staat Doping als kriminelle Handlung verfolgen und mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestrafen. „Das Gesetz ist ein Statement für den sauberen Sport und eine Kampfansage an die Doper im Spitzensport“, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas am Mittwoch bei der Vorstellung des Entwurfs in Berlin.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière bezeichnete das Gesetz als „kurz, klar, wirksam und hart“. Der CDU-Politiker geht aber nicht davon aus, dass es mit diesem Gesetz kein Doping in Deutschland mehr geben wird: „Wir haben den Einbruch verboten, und trotzdem wird noch eingebrochen.“ Die Athletenkommission des Deutschen Olympischen Sportbundes bewertet die Gesetzesinitiative als positiv, fordert aber auch, dass die „Funktionsfähigkeit der Sportgerichtsbarkeit“ nicht gefährdet oder geschwächt wird.

Für den Doping-Experten Werner Franke ist die Vorlage „nicht nur ein kleiner Wurf, sondern gar kein Wurf“, meinte Franke. „Das ist entweder total dumm oder total hinterhältig.“ Das geplante Gesetz habe nur strafrechtliche Konsequenzen für rund 7000 Spitzensportler und Profis, nicht aber für Amateure und Freizeitsportler.