München. .

Das Oberlandesgericht München hat ein Urteil im Schadenersatzprozess der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen den Weltverband ISU für den 15. Januar 2015 angekündigt. Das Gericht setzte beiden Seiten noch eine Frist bis zum 8. Dezember für schriftliche Nachreichungen. Wie zuvor das Landgericht München I hatten auch die Richter des Oberlandesgerichtes Zweifel an der Wirksamkeit der Sport-Schiedsgerichtsbarkeit im Fall der Berlinerin geäußert.

Das Urteil könnte die Zukunft der Sportgerichtsbarkeit beeinflussen. Pechstein verklagte den Eislauf-Weltverband ISU auf rund 3,5 Millionen Euro, nachdem die ISU sie 2009 für zwei Jahre wegen erhöhter Blutwerte gesperrt hatte. Die Berlinerin spricht von einem Fehlurteil und macht eine von Experten festgestellte, ererbte Blutanomalie für ihre Werte verantwortlich. Sie feierte den gestrigen Prozesstag als Erfolg. „Ich habe zum ersten Mal vor einem Gericht gespürt, dass ich Recht habe“, sagte die 42-Jährige.